Vor allem in Chirurgie und Zahnmedizin

Zahl der Behandlungsfehler steigt

In Deutschland kommt es immer häufiger zu Behandlungsfehlern in der Medizin. Zumindest steigt die Zahl der Krankenversicherten, die einen solchen Fehler bei sich vermuten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse.
© picture-alliance / dpa | Klaus Rose
Gestellte Aufnahme: Auf einem Röntgenbild ist eine vergessene OP-Klemme im Bauchraum eines Patienten zu sehen.

Im vergangenen Jahr ist es wieder zu einer hohen Zahl von Behandlungsfehlern gekommen. Laut einer Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) haben sich 6.509 Versicherte an die Kasse gewandt, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten. 2022 waren es 5.979 Versicherte.

„Erfahrungsgemäß verdichten sich in etwa jedem dritten Fall die Hinweise auf einen manifesten Behandlungsfehler so sehr, dass wir eine intensive Überprüfung in die Wege leiten“, sagt TK-Vorstandsvorsitzender Jens Baas. Gleichzeitig zeigten Studien eine erhebliche Dunkelziffer, weil viele Betroffene beispielsweise Fehler nicht erkennen oder ihre Krankenkasse nicht zu Rate ziehen.

Die Bandbreite der geschilderten Fälle sei sehr groß, heißt es von der TK weiter. Sie reiche von der Verabreichung des falschen Medikaments über im Bauchraum zurückgelassene Tupfer bis zur Operation am falschen Arm oder Bein. Mit 33 Prozent der Fälle ist die Chirurgie aber die Fachrichtung, bei der die Versicherten die meisten Fehler meldeten. Mit Abstand folgt die Zahnmedizin/Kieferorthopädie mit 17 Prozent.

Auf diese beiden Fachrichtungen entfällt also jeder zweite gemeldete Behandlungsfehler. Es folgen Allgemeinmedizin und Geburtshilfe (jeweils 8 Prozent) sowie Orthopädie und Pflegefehler (jeweils 6 Prozent). Auf die Augenheilkunde entfallen 4 Prozent der Fehlermeldungen. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 18 Prozent.

Baas kritisiert dabei die strengen Datenschutzauflagen. Sie stünden teilweise einer besseren Aufklärung über das Thema im Wege. Die Versicherten wünschten sich eine aktive Unterstützung bei Behandlungsfehlern.

Baas: „Theoretisch könnten Krankenkassen anhand von Datenanalysen zahlreiche Behandlungsfehler erkennen und ihre Kunden darüber informieren. Derzeit dürfen wir aber, selbst wenn wir klare Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler haben, die Betroffenen nicht kontaktieren und sie darauf hinweisen. Der Datenschutz steht uns hier leider im Weg.“ Deswegen sei es umso wichtiger, dass Versicherte Gebrauch von den Hilfsangeboten ihrer Krankenkasse machten, so Baas.

Krankenkassen wie die TK haben oft Beratungshotlines oder Online-Angebote, wo Versicherte ihren Verdacht melden können. Die Kassen können dann den Vorfall beispielweise durch ein Gutachten des Medizinischen Diensts (MD) prüfen lassen. Die Gutachten können Versicherte später auch für juristische Auseinandersetzungen nutzen.

Mehr zum Thema

Arbeitgeber fürchten höhere Beiträge zur Krankenversicherung

Der Kern der Reform: Kliniken sollen künftig kein Geld mehr für die Zahl der behandelten…

Die Lieblings-Krankenversicherer der Makler

Im Moment schätzen knapp 29 Prozent der unabhängigen Vermittler in Deutschland das Geschäft mit der…

Nur wenige Menschen wechseln ihre Krankenkasse

„Fast die Hälfte der Kassen hat zum Januar 2024 die Beiträge angehoben“, sagt Daniel Güssow,…

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia