Am Tag der Arbeit kommt es in vielen Städten zu Krawallen. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 29.04.2015 um 17:16
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Beim 1. Mai denken viele vor allem ans Grillen im Freien. Nicht so die meisten Hamburger und Berliner. Denn ausgerechnet in diesen zwei Städten kommt es am Tag der Arbeit immer wieder zu Krawallen und Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten. Was Sie als Anwohner der einschlägigen Szeneviertel wissen sollten.

Bei den Auseinandersetzungen kommt es am häufigsten zu Schäden an Autos und  Gebäuden. So decken Wohngebäude- und Hausratversicherung Schäden wie zerstörte Briefkästen, Klingelanlagen oder Gartenmöbel ab. Für die Abdeckung beschädigter Hauswände, Fenster und Türen hingegen bedarf es einer Vandalismus-Klausel im Vertrag. Sie bezahlt dann auch Graffitischäden an der Hauswand. Für zerstörte Fensterscheiben haftet eventuell eine Glasversicherung.

Um ihr Auto optimal abzusichern, sollten Autobesitzer eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen. Letztere trägt dann die Kosten im Brandstiftungsfall oder bei eingeschlagenen Scheiben. Im Falle von Blechschäden sowie in allen anderen Fällen von Vandalismus greift die Vollkaskoversicherung.

Da am 1. Mai bestimmte Straßen oder Stadtteile von den Behörden zu Parkverbotszonen erklärt werden, schützt sein Auto am besten der, der sich daran hält und sein Auto außerhalb parkt.

Wer zahlt bei Gesundheitsschäden?

Nicht selten kommt es bei Demonstranten sowie bei Passanten zu Gesundheitsschäden. Folgt den Verletzungen eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, zahlen die private Berufsunfähigkeit, beim Verlust bestimmter Grundfähigkeiten die Grundfähigkeitsversicherung. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen leistet die private Unfallversicherung, unabhängig davon, ob der Betroffene dadurch berufsunfähig wird oder nicht.

Entscheidend für den Versicherungsschutz kann dabei aber sein, ob sich der Verletze einer Gefahr bewusst ausgesetzt hat, indem er beispielsweise an einer gewalttätigen Auseinandersetzungen teilgenommen hat.

Vorsorglich auch im Sinne des Versicherungsschutzes ist es daher, die einschlägig bekannten Straßen oder Statteile am Tag der Arbeit zu meiden.

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