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  • Von Redaktion
  • 08.01.2016 um 11:01
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Ein selbstständiger Handwerker zieht sich morgens vor der Arbeit zuhause seine Sicherheitsschuhe an, fällt dann die Treppe herunter. Handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall oder nicht? Das musste das Bayerische Landessozialgericht nun entscheiden.

Was war geschehen?

Ein selbständiger Schlosser, der freiwillig unfallversichert ist, bereitet sich auf seinen Arbeitstag vor. Er zieht sich in seinem heimischen Treppenhaus die Sicherheitsschuhe an, will nach unten gehen. Dabei verliert der das Gleichgewicht und fällt. Die Folge: Denn Mann verletzt sich an Brust- und Lendenwirbeln.

Ein Arbeitsunfall war das, ist der Schlosser überzeugt. Die Versicherung ist aber anderer Meinung. Das Schuhe-Anziehen sei nur eine Vorbereitungshandlung gewesen und der Versicherungsschutz greife außerdem erst, wenn der Man die Haustür durchschreite. Es kommt zur Klage.

Das Urteil

Die Richter des Bayerischen Landessozialgerichts gaben dem Schlosser Recht (Aktenzeichen: L 3 U 313/12). Das Anziehen der Sicherheitsschuhe sei unmittelbar mit seinem Beruf verbunden. Und es sei seine Sache, ob er die Schuhe zuhause oder erst auf der Baustelle anziehe. Es handele sich also um einen Arbeitsunfall.

Weitere Artikel zum Thema Unfallversicherung gibt es hier und hier.

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