Steigende PKV-Beiträge

Was Beitragsentlastungstarife in der PKV können

Steigende PKV-Beiträge im Alter – diese Sorge treibt viele Versicherte um. Makler sind gefordert, ihren Kunden Möglichkeiten aufzuzeigen, wie private Absicherung auch im Ruhestand bezahlbar bleibt, etwa über Beitragsentlastungstarife.
Seniorin beim Arzt: Beitragsentlastungstarife können die PKV-Beitragslast im Alter senken helfen.
© gpointstudio/Freepik.com
Seniorin beim Arzt: Beitragsentlastungstarife können die PKV-Beitragslast im Alter senken helfen.

Als PKV-Experte feiert Versicherungsmakler Sven Hennig 2025 sein Silberjubiläum: Auf ein Vierteljahrhundert Beratungserfahrung rund um die private Krankenversicherung (PKV), Altersvorsorge und BU-Absicherung blickt er dann zurück. Expertise hat der umtriebige und kritische Rügener also reichlich. Angesprochen auf die häufigsten Fragen und Zweifel, die Kunden im Zusammenhang mit der PKV äußern, sagt er: „In so gut wie jedem Beratungsgespräch zur privaten Krankenversicherung kommt das Thema ,Beitragshöhe im Alter‘ zur Sprache.“

Eine Beobachtung, die andere Fachleute bestätigen. Beinahe gebetsmühlenartig müssen Berater im Kundengespräch solche Skepsis immer wieder ausräumen. Dabei stehen mit Altersrückstellungen oder Beitragsentlastungstarifen einige Werkzeuge zur Verfügung, damit die finanzielle Belastung durch eine PKV als Ruheständler angemessen und weiter zu stemmen ist. Worauf sollten Makler also im Einzelnen hinweisen?

Zur Wahrheit gehört, dass Gesundheitskosten steigen und auch in Zukunft weiter steigen werden. Das liegt unter anderem am medizinischen Fortschritt, an neuen und besseren Behandlungsmethoden, an der steigenden Lebens­erwartung und anderen Gründen. Betroffen sind Beitragszahler sowohl in der GKV als auch privat Versicherte.

Dabei sind die GKV-Beiträge nach Angaben des PKV-Verbandes in den vergangenen Jahren sogar stärker gestiegen als die Beiträge in privaten Vollversicherungen. Wobei Experten immer wieder betonen: Die PKV ist kein Geldsparmodell. Motiv zum Abschluss einer privaten Absicherung sollte es vielmehr sein, sich erstklassige medizinische Versorgung jetzt und in Zukunft zu sichern.

Einige Instrumente zur Beitragsentlastung

Damit das bezahlbar bleibt, greifen eine Reihe von Mechanismen – allen voran die Altersrückstellungen, die PKV-Anbieter aus den Beiträgen der Versicherten bilden und zur Dämpfung der Beitragsentwicklung im Alter einsetzen. Außerdem entfällt für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr der 10-prozentige gesetzliche Beitragszuschlag, und mit dem Eintritt in den Ruhestand kann der Krankentagegeldbaustein gekündigt werden.

Dennoch können Kostensteigerungen nicht ganz ausgeglichen werden. Wie stark der Anstieg ist, hängt unter anderem vom Leistungsumfang der Versicherung ab – den man gerade im Alter natürlich nicht reduzieren möchte. Dadurch können Beitragshöhen zustande kommen, die vom Durchschnitt erheblich abweichen, was viele potenzielle Kunden verunsichert. Eine Möglichkeit, gegenzusteuern, bilden beispielsweise Beitragsentlastungstarife, die heute so gut wie alle PKV-Anbieter im Portfolio haben.

Was sind Beitragsentlastungstarife?

Beitragsentlastungstarife sind Zusatzbausteine zur privaten Krankenvollversicherung. Versicherte zahlen dafür einen zusätzlichen Monatsbeitrag. Im Gegenzug sinken später die Beiträge. Beim Abschluss wird festgelegt, ab welchem Alter und in welcher Höhe die Entlastung wirksam wird. Je jünger der oder die Versicherte ist, umso günstiger ist der Entlastungstarif.

So kann – fiktives Beispiel – ein 35-Jähriger für rund 30 Euro Monats­beitrag ab 65 Jahren seine PKV-Kosten um 100 Euro reduzieren. Häufig wird gegen einen höheren Beitrag aber eine weitreichendere Entlastung von bis zu mehreren Hundert Euro vereinbart.

Beitragsentlastungstarife sind in der Regel recht flexibel gestaltet. Ralf-Dieter Garwels, Produktmanager Krankenversicherung bei Hanse-Merkur, sieht darin eines der entscheidenden Kriterien für einen guten Entlastungstarif: „Neben der seriösen Kalkulation ist die Flexibilität eines Beitragsentlastungstarifs sehr wichtig. Unser Tarif BEN kann beispielsweise bis zum 60. Lebensjahr jeweils an geänderte Lebenssituationen angepasst werden. Einzahlungen können erhöht, aber auch reduziert werden.“

Sowohl der Zeitpunkt, an dem die Entlastung einsetzt, als auch ihre Höhe sind relativ frei wählbar, wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen. Das Eintrittsalter liegt in der Regel bei 65 oder 67 Jahren. Je nach Anbieter kann die Entlastung aber auch bereits bei 60 oder erst mit 70 Jahren einsetzen. Die Höhe der Beitragsermäßigung ist nach Auskunft des PKV-Verbandes je nach Versicherungsunternehmen begrenzt: normalerweise „auf 60 bis 100 Prozent des Beitrags, den der Versicherte bei Abschluss des Entlastungstarifs für den eigentlichen Versicherungsschutz zahlt“, wie der Verband mitteilt.

Dabei gilt es aber zu bedenken: Die Beiträge für den Entlastungstarif fallen während der gesamten Vertragslaufzeit an, also auch dann, wenn die Entlastung bereits greift. Deshalb ermöglicht beispielsweise die Signal Iduna in ihrem neuen Tarif BE-SI eine überdurchschnittlich hohe Absicherung von bis zu 150 Prozent des KV-Grundbetrags.

Jochen Dohrmann, Produkt-Owner Squad Vollversicherung KV bei den Dortmundern: „Damit wird in der Entlastungsphase der zu zahlende Gesamtbeitrag minimiert – entlastet wird nicht nur der Beitrag des Vollversicherungstarifs, sondern auch der Beitrag des BE-SI.“ Hinzu komme bei dem seit September 2024 erhältlichen Produkt, dass Beitragsanpassungen im Vergleich zum Vorgängertarif nun anders geregelt werden. Dohrmann: „Sie erfolgen eigenständig und unabhängig vom Haupttarif nur bei Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit. Damit ist BE-SI besonders stabil und kalkulierbar.“

Inflationsausgleich oft inbegriffen

Interessant: Die meisten Beitragsentlastungstarife enthalten außerdem eine Art Inflationsklausel. Sie führt dazu, dass sich der Entlastungsbetrag im Alter alle drei bis fünf Jahre um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, der von Versicherer zu Versicherer variiert (meist um 10 bis 20 Prozent). Auf der anderen Seite sollte in der Beratung zu Entlastungstarifen auch angesprochen werden, dass bereits gezahlte Beiträge bei einem Wechsel des PKV-Anbieters nicht „mitgenommen“ werden können.

Soll ich als Makler meinen Kundinnen und Kunden einen solchen Zusatzbaustein nun also empfehlen? Nach der Erfahrung von PKV-Fachmann Sven Hennig sollten Beitragsentlastungstarife immer zumindest in Betracht gezogen werden – ohne dass er pauschal zu einem solchen Baustein raten oder davon abraten will: „Ein simples Richtig oder Falsch gibt es da nicht. Oft wird zum Beispiel die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoller ist, die Aufwendungen für die Beiträge lieber privat in einen Sparplan, einen ETF oder einen Fonds zu investieren und die Erträge später für die Finanzierung der Krankenversicherung im Alter zu verwenden.“

So sei in der Tat auf den ersten Blick womöglich eine höhere Rendite zu erzielen. Das könne dazu führen, dass bei einem geringeren monatlichen Sparbetrag am Ende eine ähnliche Summe für die Reduzierung der PKV-Beiträge zur Verfügung stehe wie bei einem Entlastungstarif. Verlockend? Nicht unbedingt: „Makler müssen ihre Kunden dabei auch auf die steuerliche Belastung sowie auf Kursrisiken und mögliche Verluste aufmerksam machen“, so der PKV-Experte (ein detailliertes Vergleichsbeispiel stellt Hennig auf seiner Website vor).

Auch Hanse-Merkur-Experte Garwels mag sich bei der Frage „Beitragsentlastungstarife oder Anlage in Sparplan & Co.?“ nicht festlegen: „Eine pauschale Aussage fällt da schwer“, sagt er, fügt allerdings zugunsten von Entlastungstarifen an: „Die Zahlungen in die Tarife zur Beitragsentlastung werden im Grunde genommen als zusätzliche Einzahlungen in Rückstellungen für die Altersvorsorge betrachtet. Dadurch sind die Beiträge für einen Angestellten beispielsweise förderfähig durch den Arbeitgeberzuschuss. Im Idealfall muss der Versicherte für jeden Euro, der angespart wird, netto lediglich 50 Cent aufbringen. Hinzu kommt, dass der Beitrag im Rahmen der grundlegenden Absicherung der Krankenversicherung steuerlich unbegrenzt absetzbar ist. Aus diesem Grund kann ein Tarif zur Beitragsentlastung auch für Selbstständige sehr attraktiv sein.“

Die Sache mit der Lebenserwartung

Kritiker, etwa Experten der Verbraucherzentralen, haben da ihre Bedenken. Sie schreiben: „Das für die Beitragsentlastung angesparte Kapital wird nur sehr niedrig verzinst. Dazu produziert der Vertrag Kosten. Und für die Berechnung der Höhe der monatlichen ,Rente‘ unterstellt die Versicherung ,Methusalem‘-Lebenserwartungen, sodass die meisten Versicherten das eingezahlte Geld nicht mehr wieder herausbekommen.“

Das will Jochen Dohrmann nicht gelten lassen: „Die Kalkulation des Beitragsentlastungstarifs erfolgt streng nach den Regularien der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung und unterscheidet sich damit nicht von den versicherungsmathematischen Vorgaben für die Krankheitskostenvollversicherung. Dies gilt insbesondere auch für den kalkulatorischen Rechnungszins und die kalkulierte Lebenserwartung.“ Außerdem würden die Versicherten im Beitragsentlastungstarif wie in der Vollversicherung an den anfallenden Überschüssen beteiligt. Dohrmann: „Entgegen der Behauptung wird das Kapital demnach nicht sehr niedrig verzinst.“ Auch erhalte der überwiegende Teil der Versicherten die eingezahlten Beiträge zurück. Lediglich die Tatsache, dass der Vertrag mit Kosten verbunden ist, treffe zu.

Makler Sven Hennig nennt einen weiteren Punkt, der für Entlastungstarife spricht: „Geld, das ich in einen Beitragsentlastungstarif meiner PKV stecke, steht nicht für andere Zwecke zur Verfügung. Das muss kein Nachteil sein. Bei anderen Anlageformen besteht ja immer die Versuchung, es irgendwann eben doch für größere Anschaffungen oder in einer Notsituation auszugeben. Im Alter ist das Geld, das eigentlich zur Finanzierung der PKV dienen sollte, dann nicht mehr da. Das erlebe ich in der Praxis immer wieder.“ Sein Fazit: „Beide Varianten können ihre Berechtigung haben. Mal passen sie, mal passen sie nicht. Das lässt sich nur durch eine Analyse des Einzelfalls entscheiden.“

Mehr zum Thema

Was Kunden gegen steigende PKV-Beiträge tun können

Die Beitragserhöhungen der Privaten Krankversicherer mischen die Branche derzeit mal wieder ordentlich auf – unsere…

Private Krankenversicherung: Die zehn größten Anbieter 2023

Nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind in den vergangenen Monaten in die…

Private Krankenversicherung: Was sich 2025 ändert

In vielen Versicherungssparten steigen auch im kommenden Jahr die Beiträge, warum sollte das in der…

Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

2 Antworten

  1. Beitragentlastungstarife sind kompletter Nepp.
    1. werden die völlig unangemessen verrentet.
    2. sind die Tarifwerke ebenso intransparent wie die PKV selber
    3. ist es wirtschaftlich interessanter das Geld in einen Rürup Tarif zu investieren, wobei miese Verzinsung und Inflationsausgleich ebenso schlecht sind
    4. eigentlich soll ja das Wunderwerk der Altersrückstellungen, inzwischen ca 300 MRD, den Primärschutz der PKV Versicherten für das Alter bilden. Aber wie, wenn die Rückstellungen erst ab ca dem 72. Lebensjahr und später Beitragswirksam werden ?

    Kurzum Entlastungstarife sind ein weiterer Baustein der PKV Industrie von dem Kunden das Beste zu holen. Sein Geld.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia