Wer ein Jahr nicht zum Arzt geht, erhält bei vielen privaten Krankenversicherern eine Beitragsrückerstattung. © Panthermedia
  • Von Oliver Lepold
  • 08.11.2019 um 16:02
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Das sollten Vermittler wissen: Pfefferminzia erklärt, wie die Beitragsrückerstattung für Beamte in der privaten Krankenversicherung geregelt ist und gibt einen Überblick über die üblichen Voraussetzungen und Modalitäten.

Viele private Krankenversicherer bieten ihren Versicherten einen besonderen Service: Wer in einem Kalenderjahr leistungsfrei bleibt, also keine ärztliche oder zahnärztliche Leistung in Anspruch genommen und folglich keine Rechnungen und Rezepte eingereicht hat, erhält eine Rückerstattung.

Es kann sich für Beamte und Beamtenanwärter also durchaus lohnen, kleinere Beträge selbst zu bezahlen. Erstattungen sind sowohl in der Krankenvollversicherung als auch in der Krankenzusatzversicherung möglich. Nur wenige Versicherer bieten eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (BRE). In der Regel wird die BRE aus den Überschüssen finanziert und ist daher geschäftsabhängig. Deren Höhe legt jede Krankenversicherer jährlich neu fest. Die Voraussetzungen werden für jede Person im Vertrag stets einzeln geprüft.

Gestaffelte Rückerstattungen möglich

Manche Versicherer bieten eine Staffelung, das heißt: Je länger der Versicherte leistungsfrei bleibt, desto höher fällt die jährliche Rückerstattung aus. Die HanseMerkur Krankenversicherung etwa überweist leistungsfrei gebliebenen Versicherten für das Jahr 2019 einen Festbeitrag von 200 Euro. Die BRE steigt mit jedem weiteren leistungsfreien Jahr um 100 Euro, maximal sind hier 500 Euro möglich, wenn der Versicherte seit vier Jahren keine Leistung in Anspruch genommen hat.

Weitere Beispiele: Die Debeka erstattet drei durchschnittliche Monatsbeiträge für Beamte in den Haupttarifen und sechs durchschnittliche Monatsbeiträge für Beihilfeberechtigte in Ausbildungstarifen. Die Huk-Coburg gewährt eine Rückerstattung für Beamte von bis zu vier Monatsbeiträgen und bis zu sechs Monatsbeiträgen für Beamtenanwärter.

Die Versicherer wie die Debeka oder die Huk-Coburg zahlen die BRE in der Regel im dritten Quartal des Folgejahres aus. Manche Anbieter bieten deutlich geringere Rückerstattungen für versicherte Kinder. Denn hier möchte man die Eltern nicht übermäßig ermutigen, auf Arztbesuche aus finanziellen Anreizen zu verzichten. Voraussetzung für die Gewährung einer BRE ist ein ungekündigter Vertrag und die pünktliche und vollständige Bezahlung der monatlichen Beiträge.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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