Sollten Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einbezogen werden? Diese Frage ploppt in der Diskussion um die GKV-Reform aktuell wieder auf. Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hält davon erwartungsgemäß nicht so viel.
„Es ist richtig, dass die Wirtschaftsweisen empfehlen, die Priorität auf die kostendämpfenden Maßnahmen zu legen, um die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren“, sagt Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender des PKV-Verbands. „Beamtinnen und Beamte in die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu zwingen, wäre hingegen das Gegenteil davon – eine Ausweitung des Umlageverfahrens in einer alternden Gesellschaft.“
Öffentliche Haushalte würden belastet
Das würde das Defizit dieser beiden Sozialversicherungen verschärfen und überfällige Strukturreformen auf der Ausgabenseite weiter verschleppen, befürchtet Brahm. Außerdem würden die öffentlichen Haushalte zusätzlich belastet, ohne die finanziellen Probleme der gesetzlichen Kassen zu lösen.
„Gerade bei jungen Beamten wäre der Arbeitgeberzuschuss des Dienstherrn zur GKV deutlich teurer als die bisherige Beteiligung an den tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten. Damit würde sich die finanzielle Schieflage der öffentlichen Haushalte sogar noch verschärfen“, so Brahm weiter.
Stattdessen sollte die Regierung die kapitalgedeckte Vorsorge stärken. Brahm: „Beamte in der privaten Krankenversicherung tragen dazu entscheidend bei. Sie entlasten die öffentlichen Kassen und bilden Rücklagen, mit denen steigende Gesundheitskosten im Alter nachhaltig abgesichert werden können. Davon profitieren nicht nur die Beamten selbst, sondern auch die kommenden Generationen.“
2 Kommentare
Der feuchte Traum der Linken wird hoffentlich nicht kommen. Das wäre mal wieder eine Reform die nichts außer Mehrkosten bringt.
Seit Jahren jammern die Verantwortlichen von GKV und PKV, dass ihr Geschäftsmodell gefährdet sei, dabei sind wir schon seit Jahren auf dem Weg zur Einheitsversicherung nach österreichischem Vorbild, in dem bewusst nur eine Mindestabsicherung geboten wird und vieles privat abgesichert werden muss. Und wenn es zumutbar war, dass die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in einigen Jahrzehnten von über 1.000 auf unter 100 absank, dann wird es auch zumutbar sein, dass es in einigen Jahren auch nur noch 10 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gibt.
Ein Fremdkörper auf dem Weg zur Einheitsversicherung bleibt die Beihilfe der Beamten. Private Krankenversicherer fürchten um den Fortbestand ihres bisher außerordentlich lukrativen Geschäftsmodells, und die versicherten Beamten um die bisher herausgehobenen Leistungen. Alle Befürchtungen lassen sich entkräften, wenn man das ganze System von einer anderen Perspektive betrachtet.
Zunächst muss man feststellen, dass die Millionen Beamte keine echte Krankenvollversicherung haben, sondern eine private Abdeckung des Anteils, den die Beihilfe nicht übernimmt. Das ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Restkostenversicherung, die nur nach außen eine Vollversicherung simuliert. Welche Institution die Vorleistung erbringt, spielt weder für den Versicherten eine Rolle noch für den privaten Krankenversicherer. Und genau hier muss man ansetzen, um das Beihilfesystem zu reformieren und kompatibel für die unvermeidliche Einheitsversicherung zu machen.
Man könnte natürlich für zukünftige neue Verbeamtungen die Beihilfe abschaffen und die jungen Beamten in der GKV pflichtversichern. In einigen Bundesländern gibt es dieses Modell auch schon zur freien Wahl. Und wer unbedingt als Privatpatient behandelt werden will, kann ja durchaus noch eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen. Die hätte er als Beihilfeempfänger ja auch. Aber so hätte man eine Parallelität der Systeme für die nächsten 40 Jahre, die so nicht gewollt sein kann.
Viel eleganter wäre folgender Vorschlag, der zwar einigen gesetzgeberischen Aufwand erfordert, aber eine nachhaltige und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung darstellt. Und die Lösung ist die: Umwandlung der Beihilfe in eine gesetzliche Krankenversicherung, so eine Art geschlossene BKK Öffentlicher Dienst (BKKÖD). Die Beschäftigten – falls sie nicht ohnehin eines Tages von der KI ersetzt werden – werden geschult, nach Grundsätzen des Sozialversicherungsrechts abzurechnen. Neue Beschäftigte werden als Angestellte eingestellt. Natürlich mit entsprechender Tarifbindung. Die Kosten, die der Dienstherr bisher für die Beihilfe hatte, gibt er dem Beamten hälftig als Gehaltserhöhung, hälftig zahlt er sie als Arbeitgeberanteil an die BKKÖD. Steuerlich ist es ein Durchlaufposten. Wenn der Gesetzgeber schnell genug reagiert, kann er damit die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Erhöhung der Beamtenbezüge wieder einfangen. Die privaten Krankenversicherer werden gesetzlich verpflichtet, die bestehenden Beihilfetarife entsprechend anzupassen. Für den einzelnen Beamten ändert sich dadurch überhaupt nichts, auch nicht für den behandelnden Arzt. Aber mit einem Schlag wäre die von vielen als Ungerechtigkeit empfundene Zweigleisigkeit der Krankenversorgung beseitigt. Es gibt keine Neiddebatten mehr. Die Beschäftigten in der Beihilfe bleiben bis zur Pensionierung Beamte, der Gesetzgeber hat schon komplexere Privatisierungen wie Post und Telekom bewältigt. Ausnahmsweise wären für diese Reform sogar hohe Kosten für externe Berater gerechtfertigt.
Da bei diesem Vorschlag tatsächlich nur gewonnen werden kann, sollte es auch in der Politik kaum Widerstände geben. Wer dem widerspricht, offenbart lediglich seine Arroganz und Dummheit. Hoffen wir, dass sich dieses Mal der Verstand durchsetzt.