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  • Von Redaktion
  • 23.11.2015 um 18:02
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Noch ist die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht in trockenen Tüchern. Doch es zeigt sich: Der Wille zum Konsens ist groß. Die GOÄ solle verständlicher, transparenter und innovativer werden, sind sich alle Beteiligten einig.

Ein Bild großer Einigkeit boten die Verhandlungspartner der privaten Krankenversicherer (PKV) und der Bundesärztekammer (BÄK) bei ihrem letzten Treffen in Stuttgart. Allianz-Vorstand und PKV-Beauftragte Birgit König und KBV-Verwaltungsdirektor und BÄK-Abgeordneter Bernhard Rochell betonten beide, dass neben einer angemessenen Honorarvergütung vor allem die Abrechnungssicherheit künftig im Fokus steht. Ziel sei „ein fairer und angemessener, aber auch inhaltlich, medizinisch und ökonomischer Interessenausgleich zwischen Ärzten und Patienten“, schreibt das Ärzteblatt.

„Robuste Einfachsätze“ für die Zukunft

Über Honorar-Höhen wurde zwar nichts bekannt. Klar ist aber, die Gebührenordnung wird entrümpelt. Künftig setzt man auf „robuste Einfachsätze“. Sie entsprechen den bisherigen 2,3 bis 2,4-fachen Abrechnungssätzen. Unterschritten werden können sie nur von den sogenannten Sozialtarifen. Der 2-fach-Satz ist das neue Limit, das nur im begründeten Einzelfall überschritten werden darf.

Neu sind Positiv- und Negativlisten, die gemeinsam festgelegt werden. Es werde kein Budget geben, wohl aber ein Monitoring, um Risiken zu minimieren. Unerwünschte Honorarentwicklungen sollen so frühzeitig identifiziert und korrigiert werden können.

Gespräch vor Technik

Stärken wollen sowohl PKV als auch BÄK das ärztliche Beratungsgespräch, technische Leistungen dürften nicht überbewertet werden. Eine gemeinsame Kommission soll Vorschläge erarbeiten, wie der medizinische Fortschritt in der GOÄ abgebildet und die Qualität gesichert werden kann.

Nach wie vor ist als Starttermin für die Novelle der 1. Oktober 2016 angepeilt. Das Bundesgesundheitsministerium als Verordnungsgeber muss die Vorschläge noch abfordern. Sie seien alternativlos, wenn man nicht auf ein Einheitsgebührensystem abzielen wolle, betonten die Vertragsparteien. PKV-Verbandschef Volker Leienbach bringt es auf den Punkt: Wichtig sei, „dass PKV und Ärzteschaft das duale System hochhalten.“ Denn nirgends gebe es „trotz zweier Versicherungssysteme eine so homogene Versorgung wie in Deutschland.“

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