Alle Jahre wieder heißt es: Die private Krankenversicherung (PKV) sei zu teuer, im Alter würde sie den Versicherten ruinieren. Blödsinn! „Um jeden Preis zurück in die GKV!“, heißt es dann trotzdem oft. Um jeden Preis? Schauen wir auf die Details.
Warum will der 55plus-Kunde zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Es kann nur an Leistung oder Beitrag liegen, wobei die Leistung meiner Erfahrung nach sehr selten der Haupttreiber ist. Zumeist geht es um die Beiträge, die günstiger sein sollen. Wobei die meisten Versicherten hier schwere Annahme-Fehler haben, die zu Fehlentscheidungen führen.
Um eine sinnvolle Beratung zu gewährleisten, muss der Versicherungsnehmer ein paar Fakten kennen, insbesondere in Hinblick auf die Kalkulation von GKV und PKV.
Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzliche Zuschlag, kurz GZ. Ab dem 65. Lebensjahr sollten kein Beitragsanpassungen mehr kommen, weil der gesetzliche Zuschlag diese auffangen soll. Soweit die Theorie, denn in der Praxis kommt es meist noch zu kleineren Anpassungen, weil das Geld über einen längeren Zeitraum gestreckt wird. Etwaiges Restguthaben ab dem 80. Lebensjahr muss dann für eine sofortige Beitragssenkung verwendet werden.
So, wie tariflich vorgesehen. Ein Teil wird zur sofortigen Prämienminderung gegenüber Neukunden verwendet; diese Ersparnis des Bestandskunden gegenüber dem Neukunden wird Anrechnungsbeitrag genannt. Die restlichen Alterungsrückstellungen wirken zumeist erst ab dem 60., 65. oder späteren Lebensjahr, wobei sie dabei ähnlich wie der GZ eingesetzt werden.
Schön wäre, wenn die PKV jedes Jahr um 2 bis 3 Prozent konstant steigen würde. Leider ist das nicht so, denn aufgrund der sogenannten auslösenden Faktoren kommt es zu ungleichmäßigen Steigerungen. In der Folge ist es nicht unüblich, wenn es einige Jahre ruhig ist, dann eine hohe Anpassung kommt und es dann wieder ruhig wird.
Dadurch, dass die langfristigen Kosten eines etwaigen Fehlbetrags in einer Beitragsanpassung mit Bekanntwerden nachgeholt werden müssen, sind permanente, hohe Anpassungen technisch nahezu ausgeschlossen. Etwaige Sargdeckelklapperer sollen ihre Horror-Szenarien mit Fakten belegen; denn die gibt es nicht!
Für eine seriöse Hochrechnung muss berücksichtigt werden, dass Beitragssteigerungen im Rentenalter seltener sowie geringer werden. Meistens, denn es gibt immer tragische Einzelfallschicksale, zum Beispiel der geschiedene Ex-Gatte einer Beamtin, der aufgrund des ehemaligen Beihilfe-Tarifs zu wenig Alterungsrückstellungen aufgebaut hat. Oder der Gewerbetreibende, der immer sparen wollte und die Ersparnis verkonsumiert statt angelegt hat. Tragisch, aber mit Sicherheit kein flächendeckendes Phänomen. Laut PKV-Verband sind keine 0,5 Prozent der Versicherten in Sozialtarifen.
Das hängt vom Einkommen ab. Und vom Status, dem Status in der Krankenversicherung der Rentner, KVdR genannt. Die KVdR ist dabei namentlich irreführend, da sie keine Krankenversicherung ist, sondern eine sozialversicherungsrechtliche Einordnung mit Auswirkungen auf den Beitrag.
Das 55. Lebensjahr ist dabei nicht ausschlaggebend, denn für eine GKV-Rückkehr muss geprüft werden, ob die vorteilhafte Pflichtversicherung in der KVdR erreicht werden kann. Diese richtet sich nach der sogenannten 9/10-Regel. Wer weniger als 9/10 der 2. Hälfte seines Erwerbslebens GKV-Mitglieder war, der bekommt das Beitragsprivileg nicht. Mit 55 Jahren ist das definitiv zu spät. Der letzte wirtschaftlich sinnvolle Wechselzeitpunkt liegt meist Mitte bis Ende 40 und ist individuell zu errechnen!
Wer kein Pflichtmitglied der KVdR würde, der müsste rund 20 Prozent aller Einkunftsarten – auch bereits versteuerte Einkünfte wie Kapitalerträge – für die Prämie der GKV inklusive sozialer Pflegepflichtversicherung entrichten. Unbeachtlich wahrscheinlicher künftiger Steigerungen der GKV.
Nachdem der Versicherungsnehmer nun die Prämienauswirkungen im Rentenalter kennt, muss die Prämie heute verglichen werden. Über Optionsrechte und das gesetzliche, interne PKV-Tarifwechselrecht nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann er in gleichartige Tarife wechseln, seine Alterungsrückstellungen und Rechte (etwa für tarifliche Wartezeiten) behalten. Damit können oft Prämienvorteile erzielt werden, auch wenn diese zumeist nur temporärer Natur sind, denn langfristig wird auch der optimierte Tarif in der Prämie steigen.
Alternativ können über die Sozialtarife auch dauerhafte Ersparnisse realisiert werden, wenn der Versicherte mit einem Niveau zufrieden ist, das in etwa der GKV entspricht.
Da Versicherungen diese Tarifwechsel oft gezielt behindern, empfehlen sich spezielle Dienstleister. Tipp: Keine Erfolgsvereinbarungen auf Basis einer etwaigen Ersparnis, sondern Stundenabrechnung, denn die Vorgänge sind nicht so langatmig, wie von dubiosen Anbietern oft dargestellt. Und bei der „Ersparnis“ wird oft versucht über Tarifreduktionen die Ersparnis groß zu rechnen, teils unter Missachtung der erhöhten Selbstbeteiligung.
Seite 2: Abzocke durch fragwürdige Auslands-Konstrukte & Rentenverzicht
Jetzt, wo die PKV-Prämien nach einer Optimierung sowie die GKV-Beitragserhebung bekannt sind, müssen diese verglichen werden. Auf Lebenszeit sowie unter Abzinsung. Wenn dann die GKV immer noch interessant sein sollte, kann eine Rückkehr erwogen werden. Der Erfahrung nach ist das aber selten der Fall, da oft die Tarifoptimierung nach Paragraf 204 VVG zielführender ist.
Welche Wege gibt es für über 55-Jährige in die GKV zurückzukehren? Wenige. Die Familienversicherung ist einer, eine Behinderung oder eine gesetzliche Vorversicherung aus der EU, wenn bestimmte Parameter stimmen. Diese stimmen aber meist nicht! Die sonstigen Wege werden als Nischen-Lösungen hier nicht thematisiert, zum Beispiel für Kirchenangehörige, Schifffahrt und so weiter.
Der Gesetzgeber will nicht, dass PKV-Versicherte nach Privatisierung ihrer Gewinne durch günstigere PKV-Beiträge im Alter dem Sozialstaat auf der Tasche liegen. Darum schließt er Schlupflöcher kontinuierlich. Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte hier im Juli 2024 neue Schritte an.
Einige Firmen werben aktiv um PKV-Versicherte, die zurück in die GKV gebracht werden sollen. Dafür werden hohe, meist fünfstellige Honorare verlangt. Wucher, Punkt! Es wird mit der Unwissenheit der Hilfesuchenden Kasse gemacht. Ein Stundenhonorar ist auch hier zumeist angebracht. Beispielsweise bieten das Versicherungsberater, Fachanwälte oder spezialisierte Vereine an. Letztere sind meist die günstigste Lösung, eignen sich aber oft nur für einfache Fälle.
Warnhinweis: Man kann sich nicht einfach bei einer Firma im Ausland anstellen und sich nach einem Jahr Briefkasten-Beschäftigung erneut in Deutschland melden. Eine vorherige Selbstständigkeit muss vollständig beendet sein, wobei die Überschreibung in der Familie nicht trivial ist.
Zudem: Das Willkommensschreiben der GKV hat keine Rechtsbindungswirkung. Wenn später die Revision durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt, kann das Konstrukt auf Jahre rückwirkend einkassiert werden. Die Leistungen sind zu erstatten, die Prämien sind verloren und der ehemals Versicherte steht ohne Krankenversicherung da. Der Super-GAU.
Auslands-Konstrukte sind also zu vermeiden. Bestenfalls mit Haftungserklärung und Kapitalnachweis einer deutschen Firma könnte man das erwägen.
Vereinzelt wurde behauptet, man könne durch Rentenverzicht in die Familienversicherung gelangen; anteilig durch Verringerung der Höhe nach oder Verschiebung des Beginns nach hinten. Dieses Schlupfloch wurde gestopft.
Wie so oft im Leben gilt: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Dann kann die GKV-Rückkehr jenseits der 55 Jahre möglich sowie sinnvoll sein. Meist ist Treue und Anpassung aber besser. Wie so oft im Leben.
Walter Benda ist Versicherungsmaker mit Spezialisierung auf die private Krankenversicherung (PKV), Altersvorsorge und Rente und Inhaber der Firma „Die Finanzprüfer“. Benda ist außerdem Sachverständiger mit Spezialisierung auf die PKV und Dozent.
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Eine Antwort
DANKE Herr Benda! Mein Reden seit vielen Jahren.