Bei einer guten Gehaltsentwicklung kommt bei gesetzlich Krankenversicherten mal der Punkt, wenn sie Post von ihrer Krankenkasse bekommen. Dort heißt es dann, man habe die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten und sei nun freiwillig in der GKV versichert. Welche Optionen GKV-Mitglieder dann haben, schreibt Makler Sven Hennig in seinem Blog.
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