Vor dem Facharzt immer erst zum Hausarzt – was für gesetzlich Krankenversicherte demnächst womöglich Pflicht wird, können PKV-Kunden schon jetzt freiwillig mit ihrem Versicherer vereinbaren. Tarife mit einer entsprechenden Klausel verpflichten Kunden, erst dann zum Facharzt zu gehen, wenn ein Primärarzt sie dorthin überwiesen hat. (Ausnahmen: Gynäkologen, Augen-, Kinder- und Notärzte). Wer diese Leistungseinschränkung in Kauf nimmt, wird dafür mit niedrigeren Beiträgen belohnt. Geht der Versicherte dennoch sofort zum Spezialisten, muss er einen Teil der Kosten selbst tragen. 100-Prozent-Erstattungen werden dann in der Regel um 20 bis 25 Prozent gekürzt.
Primärarzttarife helfen PKV, Ausgaben zu senken
Überflüssige Facharztkontakte, Mehrfachuntersuchungen, unkoordinierte Behandlungen und damit unnötige Ausgaben sollen mit Primärarzttarifen in der PKV vermieden werden. Die konkrete Ersparnis für den Versicherten hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag ab. Fachleute gehen von 10 bis 20 Prozent aus. Makler sollten hier aber genau hinschauen: Denn günstige Tarife mit Primärarztklausel weisen oft weitere Leistungseinschränkungen auf. Die Beitragsdifferenz ist in solchen Fällen also nicht allein auf die Primärarztpflicht zurückzuführen, sondern geht mit insgesamt geringeren Leistungen einher.
Für wen sind Primärarzttarife der PKV zu empfehlen?
Grundsätzlich bringt das Primärarztprinzip immer eine Einschränkung der Flexibilität. Nicht umsonst gilt die freie Facharztwahl als einer der großen Vorteile der PKV. Ob er freiwillig darauf verzichten möchte, sollte sich jeder Kunde gut überlegen. Zumal auch ein zeitlicher Aspekt hinzukommt: Zwei Arztbesuche anstelle von einem bedeuten nun mal auch mehr Aufwand. Wer allerdings ohnehin gewohnt ist, bei gesundheitlichen Problemen zuerst zum Hausarzt zu gehen, empfindet die Klausel möglicherweise weniger als Einschränkung.
Interessant kann die Primärarztklausel auch für preisbewusste Selbstständige sein. Da sie ihre Beiträge komplett selbst zahlen, wirkt sich eine Differenz direkt auf ihre monatlichen Kosten aus. PKV-Kunden in Festanstellung sollten dagegen bedenken, dass mit sinkendem PKV-Beitrag möglicherweise auch der Arbeitgeberbeitrag sinkt, womit sich die Ersparnis relativiert. Ob es sich unterm Strich lohnt, den Vorteil der freien Facharztwahl aufzugeben, muss letztlich aber jeder für sich selbst entscheiden.