Primärarztprinzip für GKV-Versicherte

Sofort zum Facharzt? Beste Argumente für die PKV-Beratung

Vorteil PKV: Die freie Arztwahl gilt als einer der Hauptpluspunkte der privaten Krankenversicherung gegenüber der GKV. Und wenn das geplante Primärversorgungsgesetz für gesetzlich Versicherte wie vorgesehen durchkommt, ergeben sich daraus weitere Argumente pro PKV.
Ein HNO-Arzt untersucht den Rachen eines Patienten.
© Magnific/Stefamerpik
Eine HNO-Ärztin untersucht den Rachen eines Patienten: die freie Arztwahl ist ein wichtiges Argument für die PKV.

Wer ernsthaft erkrankt, möchte vom bestmöglichen Arzt behandelt werden – also in der Regel von einem Facharzt. Der Zugang zu medizinischen Experten ist für gesetzlich Krankenversicherte und PKV-Kunden allerdings heute schon unterschiedlich geregelt. Zurzeit sieht es so aus: 

Die GKV erlaubt ihren Mitgliedern – anders als vielfach angenommen – durchaus, sich ohne Umweg über den Hausarzt an einen Facharzt zu wenden (wie schnell das geht, steht auf einem anderen Blatt). Es gibt aber zwei Einschränkungen: Ärzte ohne Kassenzulassung, häufig gefragte Spezialisten, behandeln nur Privatpatienten. Sie scheiden für GKV-Versicherte also aus, es sei denn, sie bezahlen die Rechnung selbst. Dies ist bereits jetzt ein nennenswerter Nachteil gegenüber der PKV. Hinzu kommt: Wer als gesetzlich Versicherter an der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt, muss für ambulante Facharzttermine dazu immer eine Überweisung des Hausarztes vorlegen (Ausnahme: Frauen-, Augen- und Kinderärzte). 

PKV-Kunden haben dagegen freie Arztwahl, einschließlich begehrter Spezialisten ohne Kassenzulassung. Nur wer sich (meist aus Kostengründen) für einen günstigen Tarif mit Primärarztprinzip entscheidet, muss vor dem Gang zum Facharzt erst seinen Hausarzt konsultieren. Hier besteht also ein klares Leistungs-Plus der PKV, das Makler in der Beratung bereits jetzt nutzen können. 

Noch länger warten auf einen Termin beim Facharzt? 

Noch stärker zieht das Arztwahl-Argument, wenn das geplante Primärversorgungsgesetz für gesetzlich Versicherte wie vorgesehen umgesetzt wird. Dann soll nämlich die „Erst- und Bedarfseinschätzung“ durch einen Primärarzt (in der Regel den Hausarzt) verpflichtend sein.  

Auf diese Weise will der Gesetzgeber den „ungesteuerten Weg direkt in die Facharztpraxen“ begrenzen und diese entlasten. Die Kritik daran: Auch wenn es in Zukunft alternative Möglichkeiten geben soll, sich eine Überweisung zum Facharzt zu holen (etwa ab 2029 über die elektronische Patientenakte), so befürchten Fachleute dennoch, dass Hausarztpraxen durch die Reform zunächst einmal noch stärker belastet werden – was die Suche nach einem Facharzttermin noch zeitaufwändiger macht. Für Makler sicher nicht das schlechteste Argument in der PKV-Beratung. 

Mehr zum Thema

Primärarztprinzip – was ist das eigentlich genau?

Fachärzte sollen entlastet, überflüssige Behandlungen vermieden, Kosten gesenkt werden: Die Bundesregierung plant, das Primärarztprinzip für…

Verbreiteter Irrtum: Primärarzt ist nicht gleich Hausarzt

Schon heute ist für gesetzlich Krankenversicherte oft gängige Praxis: Bevor sie sich mit einer Erkrankung…

Warum Versicherer bewusst auf die Primärarztregel verzichten

Pfefferminzia: Frau Pino, warum verzichten PKV-Anbieter wie die Inter in vielen Tarifen bewusst auf die…

Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert