Zweitmeinungsservices in der PKV

„Eine qualifizierte Spezialistensuche halte ich für sehr wertvoll“

Viele private Krankenversicherer bieten ihren Kunden Zweitmeinungsservices. Dies ist für den PKV-Makler Tim Bökemeier jedoch ein weiter Begriff. Im Interview erklärt er, worauf es bei der Bewertung dieses Angebots ankommt.
Tim Bökemeier ist Versicherungsmakler und Mitgründer von PKV-Welt.
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Tim Bökemeier ist Versicherungsmakler und spezialisiert auf private Krankenversicherungen. Zudem ist er Mitgründer der Plattform PKV-Welt.de.

Herr Bökemeier, bei schwerwiegenden Diagnosen oder anstehenden Operationen kann eine Einschätzung eines weiteren Facharztes helfen. Auch gesetzlich Versicherte haben vor bestimmten planbaren Operationen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Welchen Vorteil hat überhaupt der privat versicherte Kunde? 

Tim Bökemeier: Ich würde hier nicht pauschal von einem Vorteil der PKV sprechen. Die GKV hat ein sehr klar geregeltes Zweitmeinungsverfahren. Aktuell besteht dieser besondere Rechtsanspruch bei 13 Eingriffsbereichen wie Hüftgelenkersatz, Gebärmutterentfernung und bestimmte Eingriffe bei lokal begrenztem Prostatakrebs. Darüber hinaus besteht freie Arztwahl innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung und viele Krankenkassen bieten zusätzliche Zweitmeinungsangebote an. Den möglichen Vorteil der PKV sehe ich deshalb eher beim breiteren Zugang zu Spezialisten und in der tariflichen Erstattung. Privatversicherte können auch Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung wählen. Entscheidend ist dann aber, was der konkrete Tarif tatsächlich erstattet. 

Reicht die freie Arztwahl für eine gute Zweitmeinungsleistung aus oder sollte ein PKV-Tarif mehr bieten?

Bökemeier: Für mich reicht freie Arztwahl allein nicht aus. Auch GKV-Versicherte können ihren Arzt grundsätzlich frei wählen. Die Kostenübernahme ist jedoch in der Regel auf Ärzte und Einrichtungen beschränkt, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Der praktische Vorteil eines leistungsstarken PKV-Tarifs kann darin liegen, dass der Kreis der infrage kommenden Spezialisten größer ist. Aus meiner Beratungserfahrung ist aber die schwierigere Frage häufig: Welcher Arzt ist für genau diese Diagnose wirklich der richtige? Deshalb halte ich eine qualifizierte Spezialistensuche für sehr wertvoll. Genauso wichtig ist anschließend die tarifliche Seite. Wenn ein hoch spezialisierter Arzt beispielsweise eine Honorarvereinbarung verlangt, muss ich prüfen, ob der Tarif diese Kosten trägt oder die Erstattung begrenzt. Eine hervorragende Spezialistenvermittlung hilft dem Kunden wenig, wenn ein relevanter Teil der Rechnung bei ihm verbleibt. 

Welche Zweitmeinungsservices sehen Sie aktuell im PKV-Markt und was bringen sie dem Kunden konkret?

Bökemeier: Better Doc ist im PKV-Markt inzwischen relativ weit verbreitet. Unter anderem arbeiten Allianz, Inter, AXA/DBV, Barmenia, Hallesche, Hanse Merkur, SDK und Signal Iduna mit dem Dienstleister zusammen. Better Doc recherchiert auf Basis des individuellen Krankheitsbildes geeignete Spezialisten und Kliniken und unterstützt auf Wunsch auch bei der Terminvereinbarung. Die eigentliche medizinische Zweitmeinung erfolgt anschließend durch den jeweiligen Facharzt. Universa beispielsweise lässt bei aufwendigen oder kostenintensiven Therapien auf Wunsch die medizinischen Unterlagen durch einen fachärztlichen Beratungsdienst prüfen. Das ist konzeptionell etwas anderes als eine reine Spezialistensuche. 

Welche Punkte sollten Makler prüfen, wenn sie Zweitmeinungsangebote verschiedener PKV-Tarife bewerten?

Bökemeier: Ich würde zunächst sehr genau unterscheiden: Was ist eine dauerhaft vertraglich versicherte Leistung und was ist lediglich ein zusätzlicher Gesundheitsservice des Versicherers? Eine Kooperation mit Better Doc kann wertvoll sein, ist aber nicht automatisch Bestandteil der garantierten Tarifleistung. Danach prüfe ich, was unter „Zweitmeinungsservice“ konkret verstanden wird: Wird lediglich ein Spezialist gesucht oder tatsächlich eine medizinische Zweitmeinung erstellt? Welche Versichertengruppen dürfen den Service nutzen? Gibt es Einschränkungen bei Tarifen oder Diagnosen? Nach welchen Qualitätskriterien werden Ärzte ausgewählt und wird auch die Terminorganisation übernommen? Und schließlich muss die Kostenseite betrachtet werden: Wer bezahlt die Zweitmeinung beim Arzt, welche GOÄ-Regelungen gelten, werden Honorarvereinbarungen erstattet und welche Auswirkungen hat die Rechnung auf Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung? Für mich ist deshalb nicht entscheidend, ob im Prospekt „Zweitmeinungsservice“ steht, sondern welche Unterstützung der Kunde im Ernstfall tatsächlich erhält und wie die anschließende Behandlung tariflich abgesichert ist. 

Tim Bökemeier ist Versicherungsmakler und spezialisiert auf private Krankenversicherungen. Zudem ist er Mitgründer der Plattform PKV-Welt.de. 

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Autorin

Sabine

Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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