Unfälle, die auf dem Arbeitsweg passieren, sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 13.04.2015 um 11:44
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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Zahlen der Arbeitsunfälle im Jahr 2014 veröffentlicht. 880.326 meldepflichte Arbeitsunfälle gab es. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von etwa 5.500 Unfällen. Dabei ist nicht jeder Unfall, der auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg passiert, versichert. Private Vorsorge tut Not.

Erst jüngst urteilte das Hessische Landessozialgericht, dass Versicherte nur dann eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen können, wenn sie auf dem Dienstweg waren. Geklagt hatte eine Sekretärin, die auf einer Treppe gestürzt war. Ihr Ziel – Reinigung oder daneben liegendes Fast-Food-Restaurant für die Mittagspause – war nicht eindeutig ermittelbar, sodass sie keine Leistungen erhält.

Schon dieses Beispiel zeigt, dass sich eine private Unfallversicherung, die ungeachtet des Dienst- oder Privatweges leistet, durchaus lohnen kann. Hier noch ein weiteres Beispiel: Ein Kläger meldete sich wegen Unwohlseins von einer Bildungsmaßnahme ab und wollte auf dem Heimweg bei einem Freund vorbeigehen. Als er an einer anderen Haltestelle als seiner eigenen ausstieg, wurde er von einer Straßenbahn angefahren. Das Sozialgericht entschied, dass es sich hierbei nicht um einen versicherten Unfall handelt.

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