Tücken beim Bestandskauf

In diesem Fall bietet die VSH keinen Schutz

Wer heute den Bestand eines anderen Vermittlers kauft, geht meist davon aus, dass Beratungsfehler des Verkäufers versichert sind, die nach dem 22. Mai 2007 vorgefallen sind. Seit dem Tag ist es nämlich Pflicht, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) abzuschließen. Trotzdem kann es aber zu Problemen kommen, wenn der Fehler vor diesem Datum stattfand. Die Details.
© Panthermedia

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Vema-Vorstand kontert Kritik an Altersvorsorge-Beratung

In einem Interview mit dem Fachmagazin „Procontra“ (hinter Anmeldeschranke) kritisiert Verbraucherschützer Niels Nauhauser die Altersvorsorgeberatung…

Wohngebäudeversicherung darf Schwamm ausschließen

Versicherer dürfen Schäden durch Schwammbefall in der Wohngebäudeversicherung weiter ausschließen. Auch dann, wenn Leitungswasser den…

Was Makler beachten müssen, wenn Kunden pleitegehen

Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. Im Jahr 2025 gab es…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert