Um in Ruhe das Alter genießen zu können, sollten Makler frühzeitig über ihre Nachfolge nachdenken. Soll das Unternehmen verkauft werden, unterstützen Beratungsunternehmen bei Bewertung und Verkauf ©
  • Von Redaktion
  • 20.10.2014 um 16:44
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Wollen Makler in Rente gehen, müssen sie frühzeitig über die Weitergabe ihres Vertragsbestands nachdenken. Spezielle Beratungsunternehmen stehen ihnen zur Seite und sichern auch nach der Geschäftsaufgabe Haftungsrisiken ab. 

Verkaufen Makler ihre Bestände, müssen sie rechtliche Vorgaben beachten. Das gilt beispielsweise für den Datenschutz, denn Makler dürfen ohne Zustimmung der Kunden keine Daten weitergeben. Haben Bestandsverkäufer davon keine Kenntnis, drohen ihnen Schadenersatzforderungen.

Kundenverträge sind zudem meist an das Maklerunternehmen gebunden. Aus diesem Grund geht mittlerweile der Trend dahin, nicht nur den Bestand, sondern das Unternehmen zu verkaufen. Dies birgt zusätzliche Risiken, wie die Übernahme von alten Steuerverbindlichkeiten. Der Kaufinteressent sollte deshalb das Unternehmen intensiv prüfen.

Die Festsetzung des Kaufpreises fällt Maklern besonders schwer, soll er doch den bevorstehenden Ruhestand absichern. Der Unternehmenswert lässt sich nach verschiedenen Methoden ermitteln. Lag bei reinen Bestandsübertragungen der Fokus auf den Jahrescourtagen, so kommen bei der Unternehmensübernahme weitere Faktoren hinzu. Der bilanziell ausgewiesene Jahresüberschuss, Personal- und Sachkosten sowie die Entwicklung des Marktes fließen dann in die Bewertung mit ein.

Um Haftungsfallen zu vermeiden und keine Fehler bei der Bewertung von Bestand und Unternehmen zu machen, können Makler auf Beratungsgesellschaften  zurückgreifen, die auf Bestandsübertragungen spezialisiert sind.

Hier stellen wir Ihnen drei Unternehmen vor, die Beratungen zu Fragen der Bestandsübertragung anbieten:

Die Versicherungsmakler der Süga-Gruppe entwickeln für Makler individuelle Ruhestandspläne. Entscheidet sich der Makler für einen Verkauf, dann bietet Süga zwei Möglichkeiten der Kaufpreiszahlung: Zum einen gibt es das Modell der zeitnahen Vergütung über 24 Monate, zum anderen gibt es die laufende Auszahlung über 10 Jahre.

Der Makler hat zudem die Möglichkeit, vertraglich festzulegen, dass der Bestand erst bei Geschäftsunfähigkeit oder Tod als eine Art Hinterbliebenenvorsorge übergeht. Fortbestehende  Haftungsrisiken nach Renteneintritt deckt eine Ruhestandspolice ab.

Süga kauft und betreut vor allem kleinere Versicherungs- und Kundenbestände. Interessierte erhalten hier mehr Informationen.

Dr. Adams & Associates bieten als Bestandsmakler die Bewertung von Finanz- und Versicherungsmaklerunternehmen. Neben der Unternehmensanalyse ermitteln die Berater auch den Kaufpreis. Aus einer Datenbank können sie potentielle Käufer ermitteln.

Bei den Verkaufsverhandlungen steht das Unternehmen dem Makler beratend zur Seite. Vertragsentwürfe kann es ebenfalls bereitstellen.

Für Käufer vermittelt Dr. Adams & Associates verschiedene Finanzierungsangebote. Weitere Informationen finden Makler hier.

Ibras berät Makler ebenfalls zur Nachfolgeregelung. Bei der Bewertung des Makler-Unternehmens konzentriert sich Ibras auf immaterielle Wirtschaftsgüter wie den Kunden- und Vertragsbestand. In der Folge stellen die Berater Kontakte zu Kaufinteressenten her.

Mit einem Risiko-Management-Konzept will Ibras Makler zudem vor dem Verdienstausfall durch Krankheit oder Tod schützen. Das Konzept sieht vor, für den Notfall eine ordnungsgemäße Fortführung des Unternehmens oder den Verkauf vorzubereiten.

Kontakt zu Ibras können Makler über die Unternehmens-Webseite aufnehmen.

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