Urteil des Amtsgerichts Offenbach

Wann die Versicherung Katzenschäden nicht zahlen muss

Eine Hauskatze kratzt immer wieder am Dichtungsgummi einer Terrassentür und macht diesen dadurch kaputt. Trotzdem muss die Privathaftpflichtversicherung nicht zahlen. Warum, lesen Sie hier.
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Was war geschehen?

Eine Frau hat eine Wohnung in Offenbach gemietet und darf laut Mietvertrag Haustiere halten. Sie besitzt eine Katze, die sich regelmäßig über die Dichtgummis an der Terrassentür hermacht. Die Gummis sind daher stark zerkratzt und zerstört. Die Mieterin ist der Ansicht, dass für diesen Schaden ihre Privathaftpflichtversicherung einstehen muss.

Diese weigert sich aber, zu zahlen. Es liege eine „übermäßige Beanspruchung der Mietsache“ vor.

Das Urteil

Die Richter stimmen der Argumentation der Versicherung zu (Aktenzeichen 33 C 291/14). Die Mieterin habe den Schaden nämlich dadurch begünstigt, dass sie ihre Katze einfach gewähren ließ.

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