Honorar-Finanzanlagenberater dürfen nur beraten, aber nicht vermitteln? Nö, das stimmt so nicht. Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von Pressekollegen bestätigt hat, dürfen Berater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO ihren Kunden Fonds auch vermitteln.
In unseren Ratgebern „Durchblick“ widmen wir uns einer Zielgruppe oder einem Thema und liefern Vermittlerinnen und Vermittlern dabei relevantes Wissen und praxisnahe Handlungsempfehlungen. Wir haben uns schon den Heilberuflern gewidmet – konkret den Ärzten, Zahnärzten und Apothekern. Außerdem bringen wir Ihnen die Generationen Y und Z näher. Und alles rund um den Megatrend Nachhaltigkeit haben wir auch für Sie aufbereitet. Viele Tipps und Infos von spezialisierten Maklern und Dienstleistern warten in diesen Heften auf Sie. Jetzt bestellen!
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren