Einmal Knast und zurück

Über die Lücken der Reiserücktrittsversicherung

Man kann sich gegen alles versichern? Falsch gedacht. Es gibt immer noch Situationen, die nicht versicherbar sind. Das erfuhr beispielsweise ein junger Student aus München, der mit Weisenkindern in Kenia arbeiten wollte. Dazu buchte er sich im Frühjahr 2013 eine Reise, die zu seinem persönlichen Alptraum werden sollte. Warum, lesen Sie hier.
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© Getty Images
Die Massai Cricket Warriors nebst Nashorn: Kenia ist ein äußerst interessantes Land.

Kaum in Kenia angekommen und die eigentliche Arbeit aufgenommen wird der damals 23-jährige fälschlicherweise in Verbindung mit Drogengeschäften gebracht. Die genauen Umstände sind unklar. Sicher ist indes, dass der Student im Knast landet. Fünf Monate lang. Erst dann kann der Irrtum aufgeklärt werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Während Kenia die Kosten für die Unterbringung im Gefängnis trug, weigert sich das Land nun für die Kosten der verpassten Reise aufzukommen. Aus Sicht von Kenia sei die Reiserücktrittsversicherung der richtige Ansprechpartner für die Begleichung der Forderungen. Ein Vergleich scheiterte bislang an dieser Rechtsauffassung und so beschäftigt sich nun das Landgericht München mit dem Fall.

Der Anwalt des Studenten argumentiert, warum die Reiserücktrittsversicherung nicht für diesen Fall aufkommen kann: Da es sich nicht um einen versicherten Schaden handelt, besteht kein Anspruch gegen die Versicherung.

Die Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.

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