Urteil zur Teilkaskoversicherung

Eine Scheibe ist eine Scheibe

Das Amtsgericht München entschied in einem Verfahren um Schadenersatz einer Kunststoffscheibe, dass diese wie eine Glasscheibe zu behandeln ist. Heißt: Die Teilkaskoversicherung muss auch bei Schäden an einer Plastikscheibe zahlen. Dem Kläger half das in seinem Fall aber trotzdem nicht.
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