Pech bei Bierwanderung und Briefeinwurf

Die absurdesten „Arbeitsunfälle“ Deutschlands

Arbeitsunfall auf dem Sonntagsspaziergang – geht das? Ja, urteilte das Sozialgericht Düsseldorf. Und was ist mit dem nächtlichen Toiletten-Sturz auf Dienstreise? Kein Arbeitsunfall, befand das Bundessozialgericht. Diese und elf weitere kuriose Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung hat der Versicherungsverband GDV zusammengetragen.
100. Deutscher Wandertag in Schmalkalden
© dpa/picture alliance
„Bierwandern ist keine Arbeit“, stellten die Richter des hessischen Landessozialgerichts fest.

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