Nachzahlung von rund 20 Millionen Euro

Deutsche Rentenversicherung gegen Bordellbetreiber

Prostituierte, die in einem Bordell arbeiten, können sozialversicherungspflichtig sein. Ein entsprechendes Urteil fällte jüngst das Sozialgericht Düsseldorf. Der Bordellbesitzer muss nun Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschlag in mehrfacher Millionenhöhe berappen.
1426082479.Prostituierte_Bordell_Getty-1
© Getty Images
Prostituierte können sozialversicherungspflichtig sein.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Die teuersten Mietshäuser und -wohnungen in Deutschland

Eine neue Statistik zeigt: Wer monatlich viel Geld auf den Tisch legen kann, kann damit…

Altersvorsorgedepot: 72 Prozent der Unternehmen planen Angebot

Der Jahreswechsel rückt näher und damit auch der Stichtag für das neue Altersvorsorgedepot. Und 72…

Frankfurter Leben kauft Athora Deutschland

Vor ein paar Tagen war es noch ein Gerücht, jetzt haben es die Beteiligten fertig…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert