Nachzahlung von rund 20 Millionen Euro

Deutsche Rentenversicherung gegen Bordellbetreiber

Prostituierte, die in einem Bordell arbeiten, können sozialversicherungspflichtig sein. Ein entsprechendes Urteil fällte jüngst das Sozialgericht Düsseldorf. Der Bordellbesitzer muss nun Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschlag in mehrfacher Millionenhöhe berappen.
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© Getty Images
Prostituierte können sozialversicherungspflichtig sein.

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