Nachzahlung von rund 20 Millionen Euro

Deutsche Rentenversicherung gegen Bordellbetreiber

Prostituierte, die in einem Bordell arbeiten, können sozialversicherungspflichtig sein. Ein entsprechendes Urteil fällte jüngst das Sozialgericht Düsseldorf. Der Bordellbesitzer muss nun Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschlag in mehrfacher Millionenhöhe berappen.
© Getty Images
Prostituierte können sozialversicherungspflichtig sein.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Podcast: ETF-Boom und digitales Maklerbüro

Diese Themen haben wir in dieser Podcast-Folge für Sie: Aus der Redaktion: Im Schmolltalk widmen…

Ihre Eintrittskarte ins Premium-Segment für Topverdiener

Knapp 2 Millionen der in Deutschland Beschäftigten dürfen sich zu den Spitzenverdienern zählen. Diese erwarten…

Einkommensschutz: Worauf es jungen Leuten bei der Beratung ankommt

Junge Berufstätige halten eine Absicherung gegen Einkommensausfälle für wichtig, führen sie aber nicht durch. Das…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert