Der Dezember bereitet vielen Maklern Stress – gelingt es, die epische Gesundheitshistorie des Kunden noch bis Jahresende vernünftig aufzubereiten? Entlastung bringt nun eine Nachricht zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Weil der Höchstrechnungszins 2023 gleich bleibt, können Neuabschlüsse bei vielen Gesellschaften sogar noch bis Mitte 2023 rückdatiert werden auf den 1. Dezember 2022. Darauf weist der Versicherungsmakler Tobias Bierl hin.
In unseren Ratgebern „Durchblick“ widmen wir uns einer Zielgruppe oder einem Thema und liefern Vermittlerinnen und Vermittlern dabei relevantes Wissen und praxisnahe Handlungsempfehlungen. Wir haben uns schon den Heilberuflern gewidmet – konkret den Ärzten, Zahnärzten und Apothekern. Außerdem bringen wir Ihnen die Generationen Y und Z näher. Und alles rund um den Megatrend Nachhaltigkeit haben wir auch für Sie aufbereitet. Viele Tipps und Infos von spezialisierten Maklern und Dienstleistern warten in diesen Heften auf Sie. Jetzt bestellen!
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