Entlastung im Jahresendgeschäft

BU-Verträge können 2023 wieder aufs Vorjahr rückdatiert werden

Der Dezember bereitet vielen Maklern Stress – gelingt es, die epische Gesundheitshistorie des Kunden noch bis Jahresende vernünftig aufzubereiten? Entlastung bringt nun eine Nachricht zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Weil der Höchstrechnungszins 2023 gleich bleibt, können Neuabschlüsse bei vielen Gesellschaften sogar noch bis Mitte 2023 rückdatiert werden auf den 1. Dezember 2022. Darauf weist der Versicherungsmakler Tobias Bierl hin.
Bierl_Tobias
© privat
Makler Tobias Bierl

Mehr zum Thema

Urteil: KFZ-Haftpflicht darf Mietwagenkosten nicht drücken

Die KFZ-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners darf nicht die geforderten Mietwagenkosten kürzen. Das entschied das Amtsgericht Bad…

Das sind die fairsten Maklerversicherer

Das Analysehaus Servicevalue hat zusammen mit „Focus Money“ Makler gefragt, welche Versicherer und Maklerpools aus…

Check24 vermittelt keine Baufinanzierung mehr

Das Vergleichs- und Vermittlungsportal Check24 zieht sich zum großen Teil aus dem Geschäft mit der…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert