Sechs wichtige Punkte

BU-Versicherung für Schüler: Worauf es wirklich ankommt

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist zu einem eigenen Produktsegment geworden. Zwischen den Anbietern liegen dabei teilweise Welten, vor allem in den Bedingungen. BU-Profi Guido Lehberg liefert einen Marktüberblick aus der Beratungspraxis mit sechs Prüfkriterien, konkreten Beitragsbeispielen und den Punkten, an denen sich gute von schlechten Tarifen trennen.
Versicherungsmakler und BU-Profi Guido Lehberg: „Sechs Kriterien, an denen sich die Schüler-BU messen lassen muss“
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Versicherungsmakler und BU-Profi Guido Lehberg: „Sechs Kriterien, an denen sich die Schüler-BU messen lassen muss“

Warum die Schüler-BU kein Nischenthema mehr ist

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) für Schüler funktioniert grundsätzlich wie eine BU für Berufstätige. Allerdings mit einem wichtigen Unterschied: Da die Tätigkeit als Schüler noch kein Beruf im Sinne der BU-Versicherung ist, muss der Versicherungsschutz gesondert geregelt werden – das nennen wir Schülerklausel und dazu kommen wir gleich noch einmal im Detail.

Der früheste Abschluss ist derzeit ab dem 6. Lebensjahr möglich, exklusiv bei der LV1871. Die meisten anderen Versicherer öffnen ihre Tarife ab dem vollendeten 10. Lebensjahr.

Für die Beratung ist das ein Segment mit drei Besonderheiten. Erstens ist die Vertragslaufzeit extrem lang: Wer ein zehnjähriges Kind bis zum 67. Lebensjahr versichert, schließt einen Vertrag über 57 Jahre ab. Zweitens verändert sich die versicherte Person in dieser Zeit vollständig, vom Grundschüler über den Azubi oder Studenten bis zum Berufstätigen. Und drittens entscheiden genau die Klauseln, die im Beratungsgespräch am unscheinbarsten wirken, darüber, ob der Vertrag diese Verwandlung mitmacht oder unterwegs nahezu wertlos wird.

Der Antrieb der Eltern ist dabei nicht in erster Linie die Rente des Kindes in ferner Zukunft. Es geht um drei sehr konkrete Dinge: den heutigen Gesundheitszustand dauerhaft zu sichern, einen günstigen Mischbeitrag für das gesamte spätere Arbeitsleben festzuschreiben und die eigene finanzielle Sicherheit abzudecken, falls das Kind über längere Zeit nicht am Schulunterricht teilnehmen kann und ein Elternteil dafür temporär den eigenen Job aussetzen muss.

Sechs Kriterien, an denen sich die Schüler-BU messen lassen muss

Wir prüfen jeden Schülertarif entlang von sechs Punkten. Die Kombination aus allen sechs ist entscheidend, nicht ein einzelner Spitzenwert.

1. Die Schülerklausel. Das Minimum ist, dass der Schüler in den Bedingungen überhaupt als versicherte Tätigkeit genannt wird. Gut wird eine Klausel erst dann, wenn sie den Schulalltag ausdifferenziert: die konkrete Tätigkeit in gesunden Tagen, die Anforderungen des Schulalltags, die besondere Bedeutung einzelner Fächer, die Hausaufgaben, den Schulweg samt genutzter Verkehrsmittel und die bauliche Ausstattung des Schulgebäudes. Mindestens sollte der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichten, im besten Fall zusätzlich auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform.

Warum das zählt, zeigt ein Beispiel: Ein Kind, das nach einem Unfall die Treppen im Altbau seiner Schule nicht mehr bewältigen kann, ist in seiner konkreten Schulsituation eingeschränkt, auch wenn es grundsätzlich dem Unterricht noch folgen könnte. Ohne die Berücksichtigung des Schulgebäudes fehlt genau dieser Anknüpfungspunkt.

Der Verzicht auf die konkrete Verweisung ist zwar kein Must-have. Aber er ist sinnvoll, wenn ein Gymnasiast zum Beispiel durch ADHS seine Karriere nicht mehr auf dem Gymnasium fortsetzen kann, aber tatsächlich auf der Gesamtschule weitermacht.

Fairerweise ist in so einem Fall der Grat zwischen ‚krankheitswert‘ und ‚zu schlecht in der Schule‘ schmal und schwer zu messen.

2. Der Übergang in Ausbildung oder Studium. Für die Zeit nach der Schule sollte eine gute Schüler-BU mindestens regeln, dass ab der zweiten Hälfte der Regelstudien- beziehungsweise Ausbildungszeit die Lebensstellung gilt, die zum Berufsstart erreicht würde.

Besser ist der Schutz allerdings, wenn diese Lebensstellung bei Azubis bereits ab Beginn der Ausbildung gilt. Sollte der spätere Werdegang des Kindes schon abzusehen sein, kann die Entscheidung bewusst für oder gegen einen jeweiligen Versicherer gefällt werden.

3. Die Beitragsdynamik. Sie ist bei Schülern kein kleines Detail am Rande, sondern der einzige Inflationsschutz über Jahrzehnte. Gut ist eine Dynamik ohne Obergrenze in der Höhe, die mindestens bis fünf Jahre vor Vertragsablauf läuft. Feste Deckel, etwa bei 10.000 Euro Rente, oder ein vorzeitiges Ende der Erhöhungsmöglichkeit mit 55 Jahren wirken bei einem Vertrag, der mit zehn Jahren beginnt, deutlich härter als bei einem Berufseinsteiger.

4. Die Verlängerungsgarantie. Steigt die Regelaltersgrenze, muss sich die Versicherungs- und Leistungsdauer nachziehen lassen. Entscheidend ist, für wen: Gute Tarife decken sowohl Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung als auch Mitglieder der berufsständischen Versorgung bei Kammerberufen ab.

5. Die Nachversicherungsgarantie inklusive Karrieregarantie. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen, und zwar an einem einzigen Wort. Verzichtet der Versicherer nur auf die erneute Gesundheitsprüfung, kann er bei der Erhöhung trotzdem den inzwischen ausgeübten Beruf abfragen und neu einstufen. Verzichtet er auf die vollständige Risikoprüfung, bleiben sämtliche Erhöhungen dauerhaft zum günstigen Schülerbeitrag möglich, auch wenn aus dem Kind später ein Dachdecker wird.

Außerdem erwarte ich von einer guten BU für Schüler, dass die BU über die Nachversicherung (inklusive Karrieregarantie) auf mindestens 6.000 Euro erhöht werden kann.

6. Die Berufsgruppenüberprüfung. Sie erlaubt es, den Beitrag bei einem später günstigeren Beruf noch einmal nach unten prüfen zu lassen. Wichtig: Diese Prüfung passiert nie automatisch, sie muss immer beantragt werden.

Was eine Schüler-BU kostet

Die Beiträge haben sich in den vergangenen Jahren stark ausdifferenziert. Immer mehr Versicherer bepreisen Schüler nicht mehr pauschal, sondern nach besuchter Schulform und Klassenstufe. Die folgenden Werte stammen aus unserem eigenen Vergleich von rund 200 Tarifen bei 24 Versicherern, jeweils für 1.000 Euro monatliche BU-Rente in einem reinen BU-Vertrag ohne Zusatzbausteine, mit Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr.

Schulform Alter Beitrag für 1.000 Euro BU-Rente
Grundschule 10 Jahre rund 50 Euro
Gymnasium (Unterstufe) 15 Jahre 32 bis 60 Euro
Montessori-Schule 15 Jahre 37 bis 72 Euro
Gesamtschule (Unterstufe) 15 Jahre 40 bis 70 Euro
Realschule (Unterstufe) 15 Jahre 44 bis 70 Euro
Hauptschule (Unterstufe) 15 Jahre 51 bis 78 Euro
Gymnasium (Oberstufe) 18 Jahre 21 bis 61 Euro

Das Muster dahinter ist eindeutig: Je höher die Wahrscheinlichkeit eines späteren Studiums und eines akademischen Berufs, desto günstiger der Beitrag bereits zu Schulzeiten. Umgekehrt steigt er bei den Schulformen, in denen eine Berufsausbildung wahrscheinlicher ist, besonders deutlich bei absehbar handwerklichen oder pflegerischen Berufen.

Wie groß der Hebel des frühen Abschlusses ist, zeigt der Vergleich mit dem späteren Berufseinstieg. Eine 20-jährige Krankenschwester zahlt für 2.000 Euro BU-Rente rund 250 Euro im Monat, ein 18-jähriger Dachdecker rund 290 Euro. Der auf dieselbe Rentenhöhe hochgerechnete Schülerbeitrag liegt bei maximal rund 100 Euro. Für Eltern, deren Kind absehbar in einen dieser Berufe geht, ist die Schüler-BU damit weniger eine Vorsorgeentscheidung als eine Preisentscheidung über Jahrzehnte.

Beitrag und Rente lassen sich bei den meisten Versicherern per Dreisatz umrechnen. Für die marktübliche Obergrenze von 1.500 Euro BU-Rente bei Schülern steigen die Tabellenwerte also anteilig um 50 Prozent. Die Beitragsdynamik ist in den Zahlen bereits enthalten, sie kostet beim Abschluss nichts zusätzlich und erhöht den Beitrag nur dann, wenn dadurch auch die Rente steigt.

Der unterschätzte Hebel: die Berufsgruppenüberprüfung während der Schulzeit

Ein Punkt, der in der Beratung oft unterschätzt wird: Bei einigen Versicherern ist bereits während der Schulzeit eine Besserstellung der Berufsgruppe möglich. Wechselt das Kind auf eine günstigere Schulform, etwa von der Realschule aufs Gymnasium, lässt sich der Beitrag auf Antrag senken oder für denselben Beitrag mehr BU-Rente versichern. Beim Wechsel von der Grundschule aufs Gymnasium liegt die Ersparnis oft bei rund 15 Euro im Monat je 1.000 Euro BU-Rente, beim Wechsel von der Unter- in die Oberstufe sind es häufig 10 bis 20 Euro.

Umgekehrt gilt der Bestandsschutz: Wechselt das Kind auf eine teurere Schulform, bleibt der bisherige, günstigere Beitrag bestehen. Auch das Wiederholen einer Klasse ändert am Versicherungsschutz nichts.

Achtung: Bei den allermeisten Tarifen besteht keine Meldepflicht, wenn das Kind nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Der Vertrag läuft dauerhaft zum Schülerbeitrag weiter. Es gibt jedoch Tarife am Markt, die genau diese Meldung verlangen und den Beitrag anschließend nach der neuen Berufsgruppe neu festsetzen. Für ein Kind, das in einen risikoreicheren Beruf geht, kann das den gesamten Preisvorteil des frühen Abschlusses vernichten.

Wer im Markt überzeugt

Auf Basis der sechs Kriterien halten wir derzeit fünf Tarife für die Zielgruppe Schüler für empfehlenswert, jeweils mit unterschiedlichen Stärken.

LV1871 Golden BU: der einzige Tarif mit Zugang ab dem 6. Lebensjahr, dazu eine Klausel, die Schulweg, Schulgebäude und Fächer einbezieht und auf abstrakte wie konkrete Verweisung verzichtet. Die versicherbare Rente richtet sich nach der Schulform, für Grundschüler sind es 1.100 Euro, auf dem Gymnasium 1.500 Euro, bei den übrigen Schulformen je nach Konstellation 1.100 oder 1.500 Euro. Die berufsabhängige Zukunftsgarantie reicht für spätere Akademiker bis 8.000 Euro und liegt für handwerkliche und pflegerische Berufe bei 3.000 bis 4.000 Euro. Die Dynamik ist auf 3 Prozent begrenzt, läuft dafür bis ein Jahr vor Vertragsablauf.

HDI EGO Top: verzichtet generell auf die abstrakte und die konkrete Verweisung, und zwar auch im Übergang in Ausbildung oder Studium. Damit entfällt die sonst übliche Bindung an eine bestimmte Lebensstellung vollständig, aus unserer Sicht die stärkste Lösung dieses Kriteriums im Markt. Die Dynamik liegt bei 5 Prozent ohne Höhenlimit, die Verlängerungsgarantie gilt bis zum 50. Lebensjahr für die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständische Versorgung, die Nachversicherung reicht bis 6.000 Euro. Die Schülerklausel selbst führt Schulweg und Gebäude allerdings nicht auf.

Helvetia: starke Schülerklausel mit Schulalltag, Schulgebäude, Fächern, Hausaufgaben und Schulweg. Auf die konkrete Verweisung wird allerdings nicht verzichtet. Bei Azubis gilt die spätere Lebensstellung bereits ab Beginn der Ausbildung. Die Nachversicherung erfolgt ohne erneute Risikoprüfung bis 6.000 Euro, für Kammerberufe bis 7.500 Euro. Als einer von wenigen Anbietern gibt es die Option auf eine Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit (Cash+) in Höhe von bis zu 36 Monatsrenten.

Die Bayerische: sehr ausführliche Schülerklausel inklusive Schulweg samt Verkehrsmitteln, Konzentrations- und Kommunikationsfähigkeit, Fächern, Hausaufgaben und Gebäudeausstattung. Die Verlängerungsgarantie deckt zusätzlich die Verbeamtung ab. Die konkrete Verweisung bleibt allerdings bestehen, auch mit der Option Prestige-Schutz. Bei Azubis gilt ab Beginn der Ausbildung die mit Abschluss erreichte Lebensstellung; beim Studenten ab der zweiten Hälfte der Studienzeit.

Besonderheit: die Dienstunfähigkeitsklausel ist immer kostenfrei enthalten; wer später den Weg in den öffentlichen Dienst plant, kann sich damit schon als Schüler Vorteile sichern.

Ergo BU Best: verzichtet auf die abstrakte Verweisung und bezieht Schulalltag und Hausaufgaben ein, Schulweg und Gebäudeausstattung stehen allerdings nicht in den Bedingungen. Stark ist die Flexibilität nach hinten: Nachversicherung inklusive Karrieregarantie ohne erneute Risikoprüfung bis 6.000 Euro, Dynamik ohne Obergrenze bis ein Jahr vor Vertragsablauf, und eine Berufsgruppenüberprüfung, deren Frist bei einem Abschluss unter 20 Jahren von fünf auf zehn Jahre verdoppelt wird. Damit bleibt dieses Recht in der Regel mindestens bis zum Start in Ausbildung oder Studium erhalten. Kleines Manko: Während der ersten Hälfte der Berufsausbildung gilt nur die Lebensstellung des Azubis.

Die vollständige Gegenüberstellung dieser und vieler weiterer geprüften Tarife findet sich in unserem Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler.

Nicht jeder Tarif mit guter Schülerklausel bekommt von uns eine Top-Empfehlung. Es gibt Anbieter, deren Schülerklausel im Marktvergleich sehr stark ist, die aber bei der Dynamik oder beim Übergang in Ausbildung und Studium so deutlich abfallen, dass die Gesamtlösung für ein Kind mit 57 Jahren Vertragslaufzeit nicht mehr trägt.

Und es gibt am unteren Ende Konzepte, die statt einer echten Schülerklausel lediglich eine Schulunfähigkeit definieren, also erst leisten, wenn überhaupt keine schulische Tätigkeit mehr möglich ist. Solche Verträge erfüllen ihren Zweck im Ernstfall nicht.

Zubuchoptionen: Was sich lohnt und was nicht

Das Kernleistungsversprechen ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Deshalb gilt in unserer Beratung die Reihenfolge: Erst die maximale BU-Rentenhöhe und Laufzeit ausschöpfen, dann über Optionen sprechen. Ein Tausch nach dem Muster Option hinein, dafür weniger BU-Rente, ist in den meisten Fällen nicht zu empfehlen.

Die garantierte Rentensteigerung, auch Leistungsdynamik genannt, ist die am häufigsten empfohlene Option, und wir geben sie trotzdem nicht pauschal. Unabhängig von dieser relativ teuren Komponente erhält der Versicherte immer eine Beteiligung an den Überschüssen, die sich im Leistungsfall als jährliche Rentenerhöhung darstellt. Sinnvoll wird die garantierte Steigerung erst, wenn die maximal mögliche BU-Rente bereits vereinbart ist.

Die Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit ist aus unserer Sicht nahezu immer eine Empfehlung, sofern die maximale Rente steht. Sie wird derzeit allerdings nur von einer Handvoll Versicherer angeboten.

Die AU-Klausel verschafft schnelleren Zugang zur Leistung, mehr Geld bringt sie nicht, da die reguläre BU-Rente rückwirkend gezahlt wird. Da Schüler, Azubis und Studenten im Leistungsfall wenig bis keine Absicherung durch Krankengeldleistungen erhalten, kann sich diese Klausel tatsächlich sogar mehr lohnen als beim Angestellten. Pflicht ist sie aus meiner Sicht aber nicht.

Bei Pflegebaustein und Einmalleistung bei schwerer Erkrankung raten wir zur Trennung: Beides ist als Thema wichtig, gehört aber in einen eigenen Vertrag. Das schafft Flexibilität und Schutz über den Ablauf der BU hinaus.

Fazit für die Beratung

Die BU-Versicherung für Schüler sollten Kunden wie Vermittler nicht auf die leichte Schulter nehmen. Schließlich geht es um eine Absicherung, die länger läuft, als die meisten Eltern alt sind, die eine solche Police für ihr Kind abschließen wollen. Da ist das Modell Vertrauen gegenüber schnittigen Werbeaussagen von Versicherern keine gute Idee, denn wer weiß schon wie oft sich interne Regelungen, Ansprechpartner und Vorstände bei den jeweiligen Gesellschaften ändern. Da zählt nur, was schwarz auf weiß in den Bedingungen steht.

Doch gleichzeitig ist das Thema beherrschbar. Wenn die sechs hier beschriebenen Kriterien alle erfüllt sind, ist eine sehr gute Basis vorhanden.

Der Autor Guido Lehberg ist Versicherungsmakler und Inhaber von DER BU-Profi in Gütersloh. Der ausführliche Vergleich aller geprüften Schülertarife inklusive Bedingungsdetails findet sich unter www.der-buprofi.de/bu-versicherung-fuer-schueler/

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Autor

Guido

Lehberg

Guido Lehberg arbeitet seit 2010 als Versicherungsmakler in Gütersloh. Seitdem hat er sich vor allem auf Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeit und Arbeitskraftabsicherung spezialisiert.

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