Aufgeweichter Green Deal?

EU will Berichtspflicht lockern, Versicherungsbranche jubelt

Die EU-Kommission macht ernst und will Bürokratie abbauen. Ein neu vorgelegtes Gesetzpaket verspricht deutlich gelockerte Nachhaltigkeitsberichtspflichten und ein gemildertes Lieferkettengesetz. Der Versichererverband GDV zeigt sich begeistert, ein anderer Verband eher nicht.
Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission: Nachhaltigkeitsberichtspflicht lockern
© picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth
Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission: Nachhaltigkeitsberichtspflicht lockern

Wer hätte das gedacht, aber die europäischen Gremien scheinen wirklich ihr Bürokratieaufkommen senken zu wollen. Denn die EU-Kommission hat ein sogenanntes Omnibus-Gesetzpaket vorgelegt. Es soll Unternehmen stark entlasten, indem es sie von Berichtspflichten befreit. Betroffen ist in erster Linie die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD). Aber auch das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) und die Taxonomie sollen einfacher werden. Alle drei sind Teile des „Green Deal“, der die Europäische Union (EU) eigentlich bis 2050 klimaneutral machen soll.

Wie die EU-Kommission mitteilt, sollen kleine und mittelgroße Unternehmen nun von der Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten befreit werden. Definitiv nicht mehr melden müssen dann Firmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro. Die Zahl der erfassten Unternehmen würde so um 80 Prozent sinken, schätzt die Kommission. Branchenspezifische Nachhaltigkeitsstandards sollen wegfallen. Auch die Menge der zu berichtenden Nachhaltigkeitsdaten soll stark sinken, die Berichte sollen einfacher werden.

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Das Lieferkettengesetz wiederum soll sich nur noch auf direkte Zulieferer beziehen. Nur bei konkreten Hinweisen auf problematische Praktiken sollen Unternehmen auch indirekte Zulieferer überprüfen müssen. Außerdem will man die erste Welle der CSDDD-Anwendung um ein Jahr auf 2028 verschieben.

Durch das gesamte Omnibus-Paket würden Unternehmen um 6,3 Milliarden Euro entlastet, schätzt die EU-Kommission. Das ist kein Pappenstiel. Eine Frage-Antwort-Werk dazu, leider nur auf Englisch, finden Sie hier.

Rat und Parlament müssen noch beraten

Die Richtlinie ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, um die europäische Wirtschaft konkurrenz- und widerstandsfähig zu machen. Im nächsten Schritt müssen der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament über das Paket beraten.

In der Versicherungsbranche zeigt man sich äußerst angetan, schließlich sind ihr vor allem die Nachhaltigkeitsberichte in der geplanten Form schon lange ein Dorn im Auge. So sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“

Doch die Maßnahmen treffen nicht überall auf Gegenliebe. Der Tüv-Verband meldet sich zu Wort und bemängelt, dass die ursprünglich gesteckten Ziele – mehr Klimaschutz und weniger Menschenrechtsverletzung – aufgeweicht würden.

Auch dass die EU in die Lieferkettenrichtlinie nur noch direkte Lieferanten einbeziehen will, findet man beim Verband nicht gut. „Ein wirksames Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sollte Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette adressieren. Die Bereiche, in denen Menschenrechts- und Umweltverstöße typischerweise auftreten, sind die tieferen Ebenen der Lieferkette“, so Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros.

Maßnahmen könnten andere benachteiligen

In der Praxis bestehe damit die Gefahr, dass Unternehmen Risiken in vorgelagerte Stufen der Lieferkette auslagern und damit das eigentliche Ziel der Richtlinie unterlaufen. Das könnte jene Unternehmen benachteiligen, die bereits sorgfältig genug aufgestellt sind.

Auch der Versicherungsanwalt und Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, Norman Wirth, geht auf das Omnibus-Paket ein. So schreibt er im Karrierenetzwerk Linkedin: „Das neue Bürokratieabbau-Paket verwässert zentrale Elemente des Green Deals, darunter die CSRD und CSDDD.“

Auf seine Frage nach Meinungen hin meldete sich beispielsweise Andreas Kick vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Er erinnert daran, dass auch die Bafin mal in Richtung der Offenlegungsverordnung (SFDR) meinte: „Das geht einfacher und wirksamer.“ Nun hofft er, dass das Motto auch bei den aktuellen EU-Maßnahmen Modell gestanden hat.

Als zweiter Kommentator meldete sich ein gewisser Dieter Büttgenbach, der in der Investmentbranche arbeitet und findet, dass „die sofortige Bereinigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ dringend und nötig sei. Bürokratische Zwangsjacken müssten weg. Büttgenbach zeigt sich zuversichtlich, dass Unternehmen von sich aus darauf ausgerichtet sind, nachhaltig zu wirtschaften.

Doch nun folgen erstmal weitere Runden in weiteren Gremien. Norman Wirth meint dazu: „Heiße Diskussionen sind zu erwarten.“

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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