30 Tage Zahlungsziel

Versicherer kritisieren geplante EU-Zahlungsverzugsverordnung

Für europäische Unternehmen könnte künftig ein Zahlungsziel von 30 Tagen gelten. Die Versicherer warnen vor negativen wirtschaftlichen Konsequenzen und kritisieren, dass nun auch Versicherungsleistungen unter diese Regel fallen könnten.
© GDV
Jörg Asmussen ist Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands GDV.

Die heute vom Europäischen Parlament befürwortete Zahlungsverzugsverordnung könnte nach Ansicht der in Deutschland tätigen Versicherer der europäischen Wirtschaft schaden. Nach dem Willen des Europäischen Parlaments müssen Unternehmen ihre Rechnungen künftig grundsätzlich nach 30 Tagen begleichen.

Mehr zum Thema

Versicherer loben neue Solvency-II-Richtlinie

Die deutsche Versicherungsbranche zeigt sich zufrieden mit der neu ausgestalteten Versicherungsrichtlinie Solvency II (auch: Solvabilität…

Versicherungsverband GDV regelt Chef-Personalien

Nachdem schon einige Ansagen durch die Medienlandschaft schwirren, verkündet der Versichererverband GDV nun offiziell: Hauptgeschäftsführer…

GDV nimmt Balkonkraftwerke in Hausrat-Musterbedingungen auf

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Musterbedingungen für Hausratversicherungen erweitert. Neu eingeschlossen sind…

Auch im gegenseitigen Einvernehmen sollen Unternehmen lediglich eine maximale Frist von 60 Tagen vereinbaren dürfen. Ausnahmen davon gelten nur für bestimmte, von der EU-Kommission festzulegende Produkte. Wer eine Frist überschreitet, zahlt automatisch hohe Strafzinsen. Dafür sollen europaweit neue Behörden aufgebaut werden, die das Zahlungsverhalten von Unternehmen kontrollieren.

„Die Regelung würde für alle Unternehmen mehr Bürokratie bedeuten und eine pauschale Norm einführen, die der oft komplexen Wirklichkeit der Verträge und Zahlungsziele zwischen Vertragsparteien nicht gerecht wird“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV.

Asmussen stört auch, dass die kürzeren Zahlungsfristen erstmals auch für Versicherungsleistungen gelten sollen. „Die Regulierung komplexer Sach- und Personenschäden ist weit mehr als eine einfache Geldzahlung und hat auch nichts mit Handelsgeschäften zu tun, die mit der Verordnung eigentlich geregelt werden sollen“, so Asmussen.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia