Urteil des OLG Karlsruhe

BU-Versicherer muss trotz Gefängnis zahlen

Wird ein Versicherungsnehmer im Gefängnis bedingungsgemäß berufsunfähig, muss die Versicherung trotzdem leisten, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Tobias Strübing, der Rechtsanwalt, der das Urteil erstritten hat, kommentiert.
© Wirth-Rechtsanwaelte
Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte.

Hier geht es zum Kommentar.

Werbung

Mehr zum Thema

BVK schimpft über Tagesschau-Beitrag

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich verärgert über einen Bericht der „Tagesschau“. Der Beitrag…

Bußgelder nach Cyberangriffen belasten Unternehmen zunehmend

Unternehmen sind nicht nur steigenden Cyberrisiken ausgesetzt. Auch mögliche Bußgelder nach einem Cybervorfall können ordentlich…

Makler: Vom Sachbearbeiter zum Risikoarchitekten

Über viele Jahre war die Arbeit im Maklerbüro vor allem eines: Vorgänge bearbeiten, E-Mails beantworten,…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert