©
  • Von Redaktion
  • 09.07.2015 um 14:04
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Einmalzahlungen von Pensionskassen und monatliche Rentenzahlungen aus einer bAV sind steuerlich gleichgestellt. Für beide Fälle gelte die sogenannte Fünftelregelung. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 5 K 1792/12). Warum eine ehemalige Bankangestellte gegen ihr Finanzamt klagte und warum das Gericht ihr Recht gab.

Hier lesen Sie mehr über das Urteil zur Besteuerung von bAV-Zahlungen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb