Die Rating-Agentur Morgen & Morgen hat sich zur befristeten Leistungsanerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) geäußert. Im Januar hatten sich einige Makler und die Rating-Agentur Franke und Bornberg darüber auseinandergesetzt, welche Vorteile und Nachteile sie den Kunden bringt. Sprich: ob sie gut oder schlecht ist.
Anlass war, dass die Alte Leipziger eine solche Klausel neu in das Bedingungswerk für ihre BU-Versicherung SecurAL / BV10 aufgenommen hatte. Sie darf nun BU-Renten befristen. Im Ausnahmefall, wie sie betont. Die wichtigsten Argumente in der Diskussion zeichnen wir hier nach.
Auch Morgen & Morgen tauchte am Rande auf und dazu die Frage, wie die Rating-Agentur zu der Sache steht. Doch dort war in der Zeit viel los, weshalb man sich erst jetzt dazu äußern konnte. Dafür aber ausführlich.
Zunächst unterscheidet man dort zwischen zwei Klauseltypen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
Über letztere Klausel können Versicherer im Leistungsfall verhindern, sich zu früh an die dauerhafte BU-Rente zu binden. Aber: Je klarer die Klausel, desto weniger Spielraum bleibt dem Versicherer. Wobei Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik und Rating, den bekannten Vorteil für Kunden betont: „Für Versicherte kann es positiv sein, da in unklaren Fällen schneller eine Leistung erbracht werden kann, anstatt die Leistungsentscheidung hinauszuzögern. Die Zusage ist für die Dauer der Befristung bindend.“
Doch es bleibt eben auch der Nachteil: Läuft die Frist ab, muss der Kunde erneut beweisen, dass er berufsunfähig ist. Mit allem Pipapo.
Insgesamt hält Morgen & Morgen die aktuelle Bedeutung solcher Klauseln für begrenzt. Zwar sprechen mehr die Hälfte so was aus. Doch von allen anerkannten Leistungsfällen sind lediglich 5 Prozent befristet, Tendenz sinkend.
Und wie steht es mit den sogenannten Individualvereinbarungen (die man bei Franke und Bornberg sehr kritisch sieht)? Auch die bringen erstmal schnell Geld, entweder als Rente oder einmalig. Allerdings schränkt Saal ein: „Sie bringen auch Nachteile mit sich wie die beim Versicherten liegende Beweislast bei zukünftigen Leistungsprüfungen oder gar der Verzicht auf weitere Leistungen aus dem Vertrag.“
Und wie weit ist das verbreitet? Daten von Morgen & Morgen zeigen, dass die meisten Versicherer mit solchen Individualvereinbarungen arbeiten. In der Praxis spielt das aber nur eine kleine Rolle. „Die meisten Versicherer bieten sie nur in Ausnahmefällen an, oftmals sind die Fälle pro Jahr im niedrigen einstelligen Bereich. Die Versicherer haben intern in der Regel klare Definitionen, in welchen Fällen sie eine individuelle Vereinbarung anbieten“, so Saal.
Bleibt also die Frage, wie Morgen & Morgen die ganze Materie einschätzt. Die kurze Antwort: Es spielt fürs Rating keine Rolle, ob der Versicherer auf zeitlich befristete Anerkenntnisse verzichtet oder nicht. Es sei eine „ambivalente Lösung“, die je nach Fall gut oder schlecht für den Versicherten ist. Gleiches gilt auch für Individualvereinbarungen.
Nimmt man aber alle Möglichkeiten zusammen, mag Morgen & Morgen die unbefristete Anerkenntnis am liebsten. Was auch nicht wundert, schließlich ist für den Kunden dann das meiste vom Tisch, und die Beweislast wandert hinüber zum Versicherer. Saal weiter: „Sofern ein unbefristetes Anerkenntnis bedingungsgemäß nicht angezeigt ist, können befristete Anerkenntnisse und Individualvereinbarungen trotzdem für den einzelnen Kunden eine kurzfristige Lösung sein.“
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