Kommentar

„Der Verbraucherschutz muss umorganisiert werden“

Geht ein Versicherungsmakler zur BU-Beratung zur Verbraucherzentrale. Nein, so fängt kein Witz an, das hat Versicherungsmakler Frank Dietrich tatsächlich gemacht. Er wollte wissen, wie gut oder schlecht eine Beratung zur Arbeitskraftabsicherung dort ist. Sein Fazit: Taugt nix. Nun fordert er eine Neuordnung des Verbraucherschutzes und will eine entsprechende Petition starten.
© dpa/picture alliance
Verbraucherinnne nehmen sich Faltblätter zu verschiedenen Themengebieten, die in einem Regal einer Verbraucherzentrale stehen.

In mehreren Texten auf der Homepage des Verbraucherzentrale Bundesverbands heißt es, frei zitiert, dass guter oder schlechter Verbraucherschutz den Unterschied zwischen einem in finanzieller Hinsicht guten oder einem schlechten Leben ausmacht. Ich persönlich füge noch hinzu, dass die Qualität der Beratung darüber entscheidet, ob man nun wirklich versichert ist oder es nur hofft.

Das Problem: Wir haben meiner Meinung nach keinen kompetenten, also guten Verbraucherschutz im Sinne der bedingungskonformen, unabhängigen und vergleichenden Beratung (Kundennutzen) in den Bereichen PKV und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Um das zu verdeutlichen, machte ich mir ein paar schöne Stunden und ging letztens mal zur Verbraucherzentrale. Ich bat um eine grundlegende Beratung im Sinne der Absicherung der Arbeitskraft. Meine Beraterin war die Leiterin des Beratungszentrums vor Ort.

Um den Artikel nicht unendlich zu strecken, zitiere ich nur einige ganz wenige Punkte, die ich als wichtig oder unvollständig oder sogar falsch ansehe:

  • Vergleichsportale und Testberichte sollte man mit Vorsicht nutzen, da diese unvollständig sind und niemals alle Versicherer wiedergeben. Darauf habe ich bereits in einem Artikel hingewiesen.
  • Eine AU-Klausel war der Dame als solches nicht bekannt.
  • Die konkrete Verweisung konnte sie nicht eindeutig erklären.
  • Ich sprach die Verbraucherschützerin auf eine mögliche Nachprüfung an und es wurde etwas von abstrakter Verweisung gemurmelt. Leider ohne verständliche Erklärung.
  • Eine Dynamik im Leistungsfall wurde empfohlen.
  • Sie wies auf einen Testbericht der Stiftung Warentest zum Thema hin, teilte mir aber mit, dass solche Tests nur eine Groborientierung wären. Da jeder einen anderen Bedarf habe, könne man die Tests nur bedingt nutzen.
  • Die Möglichkeit der Stundung der Beiträge hob die Dame als besonders empfehlenswertes Tarifmerkmal hervor. Sie erwähnte das Beispiel der Elternzeit, in welcher meist ein geringeres Einkommen vorliegt. Wer dann stunden könne, sei klar im Vorteil. Was sie nicht erwähnt ist, dass bei Elternzeit bei einem der drei am besten gewerteten Anbieter der Stiftung Warentest das Berufsbild nicht mehr versichert ist. Ohne diesen Hinweis ist die Empfehlung eine Farce gelebter Inkompetenz.
  • Eine befristete Anerkenntnis sei zu empfehlen.
  • Auch bei Schülern sei eine solche Absicherung durchaus nötig. Es wurde konkretisiert, dass Menschen, die keinen Beruf haben, wie zum Beispiel Hausfrauen oder eben auch Schüler, in der Regel nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Eine Berufsunfähigkeit dafür gebe es nicht. Das ist schon eine sehr gewagte und einfach falsche Aussage, betrachtet man die Angebote des Marktes.

Es ist schon beachtlich, welche Aussagen nicht gemacht wurden, welche Sachverhalte nicht erklärt werden konnten und welche Angaben einfach falsch waren.

Anschließend betrachten wir beispielhaft einige Inhalte / Bewertungen von Stiftung Warentest, die zur „Qualitätssicherung der Beratung“ der Verbraucherzentralen laut Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen, genutzt werden.

Betrachten wir die ersten drei Plätze im Testbericht von Stiftung Warentest als die vermeintlich besten Angebote des Marktes. Die Anbieter liefern eine deutlich unterschiedliche Qualität in ihren Bestimmungen. Den Hinweis, dass bei einem der Anbieter schon bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit das versicherte Berufsbild verloren geht, gab ich bereits. Dennoch sind alle drei „die Besten“.

Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist bei Stiftung Warentest im ersten Satz gut erläutert. Entgegen der klaren Empfehlung meiner Beraterin zur befristeten Anerkenntnis rät die Stiftung Warentest davon ab. Erst jüngst stellte die Rechtsprechung fest, dass viele Versicherer die Belehrung der Schlechterstellung in einem solchen Fall einfach vergessen. Daher sehe ich dieses nicht als empfehlenswert an. Ein aktuelles Urteil zu Paragraf 173 hat der Bundesgerichtshof gerade veröffentlicht (Holschuld der Berater).

Neuordnung des Verbraucherschutzes muss her

Die Nachprüfung wird bei Stiftung Warentest besonders erwähnt und auch eingangs als wichtig zur Beachtung beschrieben. Warum also hat die Dame der Verbraucherzentrale keine Ahnung davon? Gerade wenn man weiter hinten im Stiftung-Warentest-Artikel liest, dass 73 Prozent von 143 untersuchten Gerichtsurteilen zum Thema BU den Wegfall der Leistungsprüfung nach einer Nachprüfung zum Thema hatten. Interessant ist nur das die Warentester die Zahl der Fälle, in denen es keine gerichtliche Auseinandersetzung bedarf, aus Gerichtsurteilen herauslesen konnte. Verkehrte Welt?

In meinen Augen hat dieser Besuch wiederum bestätigt, dass ein Qualitätscheck Mithilfe von Stiftung Warentest in Bezug auf gemachte Angaben in der Beratung der Verbraucherzentrale nicht erfolgt sein kann. Die Aussagen sind enorm unterschiedlich, definitiv aber nicht vollständig, zum Teil sogar falsch und bieten keine Basis für eine strategisch richtige Entscheidung des Verbrauchers.

Dieses Erlebnis und die Durchsicht des Themenpaketes „Berufsunfähigkeit“ belegen in meinen Augen kompletten Dilettantismus im Auftrag des Deutschen Bundestages, denn dieser fördert den Verbraucherschutz. Es wäre schön, würde die Politik sich die Zeit nehmen, jemand Kompetenten mit der Neuordnung zu beauftragen. Ich betone: jemand Kompetenten.

Nun noch ein Schlusssatz in Bezug auf die IDD:

Wer das IDD-Umsetzungsgesetz liest, der wird mir sicherlich folgen können. Die Definition des Versicherungsberaters verstehe ich so, dass ich diese auf die Tätigkeit des Verbraucherschutzes anwenden kann. Die Ausnahmetatbestände treffen hier nicht zu. Die Form der Entlohnung passt als auch die Tätigkeit selbst.

Daher richtet sich dieser Kommentar auch an den Deutschen Bundestag. Die Umsetzung dieser Vorschrift begründet die zwingend notwendige Umorganisation des Verbraucherschutzes. Eine Sachkundeprüfung, der Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung, die Dokumentation der Beratung als auch eine Haftpflicht erwarte ich hier. Verlässt man sich auf die Angaben Dritter wie einer Stiftung oder einem Vergleichsportal, sollte man sich darüber bewusst sein, dass man für falsche Daten eintritt, denn dort haftet keiner.

Da aber Kompetenz nicht an Bäumen wächst, sondern das Ergebnis von Spezialisierung und Erfahrung darstellt, müssten hier neue Wege gegangen werden. Ich kündige zeitnah eine Petition an und will damit belegen, wie abstrus das Wort Verbraucherschutz gegenüber der gelebten Praxis ist und dass es so nicht weitergehen kann. Ein Gespräch mit den handelnden Personen ist in meinen Augen längst überfällig. Wegducken löst das Problem nicht.

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