Kolumne

„Krankentagegeld hat in der obligatorischen bKV nichts zu suchen“

Sollte ein Krankentagegeld Teil der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sein? Nein, findet bKV-Spezialmakler Marco Scherbaum. Wenn sich Mitarbeitende nämlich keine Gedanken um die Reduzierung ihres Einkommens machten, fehlten tendenziell Motivation und Bereitschaft des Mitarbeitenden zur schnellen Genesung und Rückkehr an den Arbeitsplatz. So seine These, die er in seiner Kolumne näher ausführt.
© Presse Marco Scherbaum
Marco Scherbaum ist Experte und Spezialmakler für die betriebliche Krankenversicherung (bKV).

Mit meiner heutigen Kolumne werden Personalverantwortliche insbesondere in den Kosten-Nutzen-Überlegungen hilfreiche Hinweise erhalten, wie man ein attraktives Gesundheitsmanagement im Betrieb mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) so gestalten kann, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber davon profitieren. Als bKV-Experte werfe ich einen differenzierten Blick auf das Thema „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“.

Hohe Krankenstände haben sich insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland zu einem ernstzunehmenden Problem entwickelt. Studien zeigen den Zusammenhang „Steigendes Alter in der Belegschaft führt zu steigendem Krankenstand“. Durch demographische Entwicklung altert unsere Gesellschaft, Belastungen und Krankheitsbilder steigen, Fehlzeiten nehmen zu. Nie war der Anteil der Beschäftigten jenseits von 50 Jahren größer als heute.

Einkommensabsicherung – wirklich Chefsache?

Erkrankte Arbeitnehmer erhalten in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach bekommen gesetzlich Krankenversicherte ein reduziertes Krankengeld, das 70 Prozent des letzten Bruttogehalts beträgt, dabei aber 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens nicht überschreiten darf. Gezahlt wird es für einen Zeitraum von maximal 78 Wochen. Damit entsteht auf Arbeitnehmerseite im Vergleich zum ursprünglichen Gehalt eine finanzielle Lücke.

Vor dem Hintergrund einer Unternehmensberatung gilt es als Makler, die Bedürfnisse der Beschäftigten und die der Arbeitgeber zu verstehen. Den Ansatz, über eine bKV immer das gewohnte Nettogehalt zu sichern, egal wie lange Arbeitsunfähigkeit dauert, halte ich für brandgefährlich! Ein Krankentagegeld als arbeitgeberfinanzierter bKV-Tarifbaustein setzt nicht an der Wurzel des Übels an, sondern verschärft meiner Expertise nach die Fehlzeiten-Problematik und die damit verbundenen steigende Ausfallkosten. Krankentagegeld als bKV ist gerade mal ein Pflaster auf der Wunde – mehr aber nicht.

Unternehmen wollen – nein: Unternehmen müssen – etwas gegen steigende Krankentage tun.

bKV als modernes personalpolitisches Instrument

Die obligatorische betriebliche Krankenversicherung ist eine durch den Arbeitgeber organisierte und auch durch ihn finanzierte Form der Krankenversicherung, von der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. Die bKV verspricht als moderne Lösung, den zahlreichen Herausforderungen in der Personalarbeit zielgerichtet entgegenzuwirken.

Achtung: Das Entscheidende im ersten Schritt zur bKV sind nicht die Tarifdetails oder die Wahl des Versicherers, sondern die Frage, welche strategische Ausrichtungen der Arbeitgeber verfolgen möchte. Fokus und erklärtes Ziel in vielen Unternehmen sind: Senkung der Fehlzeiten – Senkung der Personalkosten. Prävention, schnellere Genesung und bessere medizinische Versorgung der Arbeitnehmer sind hierfür die Erfolgskomponenten eines wirkungsvollen bKV-Konzepts.

Mit der bKV Präventionsmaßnahmen unterstützen

Mit der arbeitgeberfinanzierten bKV lassen sich Fehltage und die dadurch verursachten Personalkosten verringern. Dank bKV können Unternehmen ihren Mitarbeitern einen schnelleren Zugang zu ärztlichem Rat und schnellen Facharztterminen bieten. Mit Vorsorgetarifen kann der Arbeitgeber gezielt bei hochwertigen Präventionsmaßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten unterstützen – im besten Fall sogar chronische Krankheiten vermeiden – und so auf die Ausfallzeiten im Unternehmen Einfluss nehmen.

Stationäre Wahlleistungen im Krankenhaus, freie Klinikwahl, privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer verbessern die medizinische Versorgung und Behandlung. Arbeitgeber leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten, können damit auch langfristig von niedrigeren krankheitsbedingten Fehlzeiten, kürzeren Ausfallzeiten und Stärkung des Humankapitals profitieren. Ein Unternehmen, das in die bKV investiert, spart ein Mehrfaches der investierten Kosten.

Immer mehr Firmen haben die Vorteile erkannt und investieren mit der bKV in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden. Die Akzeptanz einer bKV ist beim Personal besonders hoch. Richtig beraten und implementiert ist die bKV also eine gute Möglichkeit, von der beide Seiten profitieren.

Doch als bKV-Experte möchte ich eine Warnung aussprechen: „Krankentagegeld hat in der obligatorischen bKV nichts zu suchen!“ Wenn Mitarbeitende sich keine Gedanken um die Reduzierung ihres Einkommens machen – wo bleibt die Motivation und Bereitschaft des Mitarbeitenden zur schnellen Genesung und Rückkehr an den Arbeitsplatz?

Arbeitgeberfinanziertes Krankentagegeld verstößt gegen bKV-Logik

Eine echte bKV verspricht Lösungen, um den Herausforderungen entgegenzuwirken – und nicht die AU-Problematik zu verschärfen. Mein Credo als bKV-Spezialmakler: arbeitgeberfinanziertes Krankentagegeld verstößt gegen jede bKV-Logik. Denn: Im Mittelpunkt einer bKV, als modernes Personalinstrument eingesetzt, steht der Erhalt der Arbeitskraft des Mitarbeitenden und die schnelle Wiederherstellung dessen Leistungsfähigkeit.

Mit meinem Blick aus der Perspektive des externen Unternehmensberaters gilt es, die Problemsituation des Mandanten mit betriebswirtschaftlich durchdachten Lösungsmöglichkeiten zu verbinden.

Optionale Einkommensschutzabsicherung – fakultativ abschließbar

Ich empfehle nicht, dass Unternehmen den Verdienstausfall für die gesamte Belegschaft finanzieren. Als optionales Angebot kann jedoch den Mitarbeitenden der Zugang zum individuellen Einkommensschutz ermöglicht werden, fakultativ abschließbar – als arbeitnehmerfinanzierte Krankentagegeldabsicherung über einen Gruppenvertrag.

Der Arbeitgeber schafft so lediglich die Rahmenbedingungen. Jeder Arbeitnehmer kann somit abgestimmt auf sein persönliches Einkommen für sich die bestehende Versorgungslücke bei langfristigen Krankheitsfällen selbstfinanziert schließen – ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung und zu kostengünstigen Sonderkonditionen.

Über den Autor

Senator h.c. Marco Scherbaum ist bKV-Makler, Geschäftsführer HEALTH FOR ALL® GmbH & Co. KG, Europäischer Wirtschaftssenator & Aufsichtsrat des Europäischen Wirtschaftssenats, Vorsitzender der Gesundheitskommission (European Economic Senate), Mitglied im Expertenkreis Gesundheit (BVMW) sowie Dozent, Keynote-Speaker und Fachbuchautor. Das aktuelle Buch „Gesundheit für alle“ können Sie hier bestellen.

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3 Antworten

  1. Vielleicht sollte Hr. Scherbaum einfach mal ein Krankenhaus, ein Seniorenheim, einen ambulanten Pflegedienst besuchen um festzustellen, daß MA`s noch mit dem sprichwörtlichen „Kopf unterm Arm“ zum Diensrt erscheinen. Intensivstationen, die nur noch funktionieren, weil selbst offensichtlich Kranke ihren Dienst versehen.
    Vielleicht müssen einfach mal einige Arbeitgeber ihr Betriebsklima analysieren und dort den Hebel ansetzen!
    Selten habe ich einen Artikel gelesen, der von soviel Respektlosigkeit gegenüber den Arbeitnehmern zeugt. Oder ist es einfach nur Arroganz!

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