Europa-Parlament

Solvency II für Betriebsrenten?

Laut EU-Kommission soll Solvency II nicht für Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gelten. Doch zwei Abgeordnete sehen in der derzeit diskutierten Richtlinie die Gefahr, dass Pensionskassen und -fonds trotzdem diesem kostenintensiven Regelwerk unterworfen werden können.

Das Europa-Parlament verhandelt derzeit über die Regeln für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen Pensionsfonds und -kassen, die diese Produkte anbieten, nicht dem für Versicherer entwickelten Regelwerk Solvency II unterworfen werden.

Wirklich nicht? Einige Abgeordnete bezweifeln das.  Zum Beispiel Thomas Mann. Im EU-Vorschlag stecken mehrere „trojanische Pferde“, sagte der Unionspolitiker im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. Diese könnten zu einer Einführung von Solvency II durch die Hintertür führen. Als Beispiel nennt Mann die delegierte Rechtsakte, mit der der Gesetzgeber der Kommission die Befugnis überträgt, bestimmte nicht wesentliche Vorschriften zu ändern. Außerdem kritisiert Mann den Plan, das geplante Regelwerk bereits nach vier Jahren einer Revision zu unterziehen.

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