BU-Leistungen jetzt auch mit Krankenschein

Reguläre BU-Versicherungen helfen erst dann aus, wenn ein Versicherter zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Ist der Versicherte über eine lange Zeit krank, geht er oft leer aus. Der Volkswohl Bund ändert das.

Der Volkswohl Bund bietet im Rahmen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) jetzt auch die Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit an. Gegen einen Aufschlag können Kunden einer neuen selbstständigen Volkswohl-Bund-BU diese Leistung dazu buchen.

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Die Zusatzleistung funktioniert so: Ist ein Versicherter mindestens sechs Monate am Stück krank, hat er Anspruch auf Leistungen in Höhe der BU-Rente. Die zahlt der Volkswohl Bund bei Vorlage des Krankenscheins (oder mehrerer ununterbrochener Krankscheine) rückwirkend.

Die Zahlung deckt höchstens 18 Krankheitsmonate ab. Sollte der Versicherte dann als dauerhaft berufsunfähig eingestuft werden, geht die Zahlung in eine BU-Rente über.

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