Berufsunfähigkeitsversicherung

Auf die vorvertragliche Anzeigepflicht kommt es an

Eine Police, die die eigene Arbeitskraft absichert, ist enorm wichtig. „Aber der Versicherer zahlt doch sowieso nicht, wenn es darauf ankommt“, lautet das gängige Vorurteil vieler Kunden, die aus diesem Grund keine BU-Police abschließen. Dass das aber nicht stimmt, beweist ein Fall der Finanzberatung Bierl.
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Eine lückenlose Gesundheitshistorie ist wichtig. Im BU-Fall fragen die Versicherer auch gerne nochmal bei den entsprechenden Ärzten nach.

Im vorliegenden Fall war ein erst 21-jähriger Mitarbeiter einer Finanzberatung berufsunfähig geworden. Da der Versicherte „vom Fach“ war hatte er seine Gesundheitshistorie lückenlos aufbereitet.

Glücklicherweise, denn genau darauf hat die Versicherungsgesellschaft besonderen Wert gelegt. Sie schrieb sämtliche Ärzte im abgefragten Zeitraum an, um die vorvertragliche Anzeigepflicht zu prüfen. Der Versicherte bekam schließlich die vertraglich vereinbarte monatliche Rente von 1.500 Euro ausbezahlt, die bei einer Versicherungsberaterin abgeschlossen wurde.

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Da der Kunde erst 21 Jahre alt ist, und die Police bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen wurde, muss die Versicherung erhebliche Leistungen erbringen. Im Zweifel zahlt sie 46 Jahre lang, insgesamt bis zu 828.000 Euro. Der monatliche Beitrag für die Versicherung hingegen betrug nur rund 60 Euro.

Für die in diesem Fall betroffene Finanzberatung Bierl lautet die wichtigste Erkenntnis: Durchhaltevermögen zeigen. Wer berufsunfähig wird, hat meistens mit psychischen oder körperlichen Einschränkungen zu kämpfen. Das macht es ihm nicht leicht, den Leistungsprüfungen der Versicherung standzuhalten. In diesem Fall hat es sich am Ende ausgezahlt.

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