Finanzdienstleister treffen direkt auf die Politik: Beim „AfW Hauptstadtgipfel der Entscheider 2023“ trafen zum mittlerweile 20. Mal Verantwortliche aus der Finanzdienstleistungsbranche auf Politiker. Das meldet der Bundesverband Finanzdienstleistungen (AfW) und gibt zugleich ein paar Ergebnisse und Meinungen bekannt, die wir hier wiedergeben wollen.
Auf der einen Seite standen somit rund 70 Fördermitglieder und Kooperationspartner des AfW. Und von der Politik waren Mitglieder des Bundesfinanzausschuss von CDU und Bündnis 90/Die Grünen am Start. Die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD fiel wegen einer kurzfristig angesetzten Sondersitzung des Finanzausschusses aus.
Im Volksmund heißen solche Ereignisse auch Lobby-Veranstaltung: Die Wirtschaft verdeutlicht Politikern ihren Standpunkt und versucht dabei, ihre Interessen durchzusetzen. Bei dieser hier ging es um einige aktuelle, wichtige, aber zum Teil in der Branche unbeliebte Regulierungsvorhaben:
Zunächst ging es darum, wie man die private Altersvorsorge weiterentwickeln kann. Ein Thema, mit dem sich auch schon die Fokusgruppe private Altersvorsorge befasst hat. Ein zentrales Ergebnis, die aufgeweichte Beitragsgarantie, trifft beispielsweise bei Carsten Brodesser, CDU-Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, auf Gegenliebe.
„Die Reduzierung der Beitragsgarantie ist der Dreh- und Angelpunkt, ich habe große Hoffnung, dass das auch im Gesetz umgesetzt wird“, sagt der CDU-Mann. Ebenfalls für ziemlich gesichert hält er die vereinheitlichte Kinderzulage, vereinfachte technische Abwicklung der Zulagenanträge und den Verzicht auf einen staatlich kontrollierten Fonds für die Altersvorsorge. Nebenbei bemerkt alles sinnvolle und überfällige Maßnahmen.
Den einen Punkt sehen die Grünen wie gehabt anders. So unterstrich das Finanzausschussmitglied Sascha Müller, dass er nach wie vor einen öffentlich verwalteten Staatsfonds mit Opt-Out-Möglichkeit für die private Altersvorsorge befürwortet. In anderen Aspekten liegt er mit den Kollegen der anderen Parteien auf Linie: „Wir brauchen eine einfache, staatlich geförderte Vorsorge“, sagte er und plädierte dafür, Regelungen zu vereinfachen und die Altersvorsorge grundlegend neu aufzustellen. Außerdem mag er flexiblere Auszahlphasen und die Pflicht zur Verrentung „in bestimmten Fällen“ auszusetzen.
Carsten Brodesser mag derweil den Gedanken, dass die Förderhöchstgrenzen nicht mehr starr bleiben, sondern 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze betragen sollen. Damit würden sie automatisch mit Preisen und Gehaltsniveau mitwachsen. Außerdem findet die CDU den Vorschlag des Branchenverbands GDV prima, dass auf jeden eingezahlten Euro eine Zulage von 50 Cent kommt. „Lineare Förderung“ nennt sie das dann. Damit würde der derzeit noch gültige Sonderausgabenabzug für Riester-Sparer als Möglichkeit wegfallen. Denn der landet ja nicht im Vertrag, sondern auf dem Konto. „Gedankenfremd“, wie Brodesser das auch sehr treffend ausdrückt.
Seite 2: Klare Kante der CDU zum Provisionsverbot
Einen entsprechenden Referentenentwurf soll es übrigens im ersten Halbjahr 2024 geben. In Kraft könnte das Gesetz Anfang 2025 treten. Und wenn sich die Parteien dabei so einig sind wie hier, sollte das auch kein Problem sein.
Hier nennt Brodesser in erster Linie einige Probleme, aber keine wirklichen Lösungen dazu. Zusammengefasst:
Immerhin eine klare Aussage liefert er zur bAV: Die soll für Geringverdiener zur Pflicht werden, und die Arbeitgeber sollen die Beiträge komplett zahlen.
Es schwebt nach wie vor über der Branche, wie der AfW anmerkt. „Wir befürchten aufgrund einer schwammigen Formulierung im Entwurf zur Unabhängigkeit ein faktisches Provisionsverbot für Makler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Passus gestrichen oder klarer gefasst wird“, sagt Verbands-Vorstand Frank Rottenbacher. Ansonsten drohe jahrelange unklare Rechtslage, die erst im Nachgang durch Gerichtsurteile geklärt werden müsse.
Rückenwind bekommt er uneingeschränkt von der Union. „Ein Provisionsverbot für Makler machen wir nicht mit“, klärt Brodesser. Die Kritik nach dem Entwurf im Mai sei so laut gewesen, dass die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness ihre Vorschläge abgemildert habe. „Das nun vorgesehene Provisionsverbot für Execution-Only [Aufträge ohne Beratung, Anm. d. Red.] sehen wir aber auch kritisch“, fügt Brodesser hinzu, denn beratungsfreie Plattformen werden in diesem Fall künftig nicht mehr existieren.
In diesem Punkt vertritt Kollege Müller von den Grünen eine andere Meinung. Er befürwortet das Provisionsverbot für Execution-only-Aufträge und findet gut, dass für Versicherungsanlageprodukte schärfere Transparenzregeln gelten sollen. Nachschärfen müsse man es allerdings noch in den Sozialen Medien. Auch in der Welt der Finfluencer müsse erkennbar sein, welche Anbieter für die Inhalte verantwortlich sind. Außerdem wolle seine Partei weiter dafür eintreten, dass die Honorarberatung gestärkt wird. Wie sich Müller direkt zum Provisionsverbot äußerte, erwähnt der AfW nicht.
Aber eher allgemein sagt er: „Ich würde mir sehr wünschen, wenn wir es schaffen, das Kleinanlegerpaket im Rahmen dieser EU-Legislatur abzuschließen. Voraussetzung ist, dass wir Transparenz herstellen, qualitativ hochwertige Produkte anbieten und die finanzielle Bildung stärken. Nur so können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Kapitalmarkt gewinnen.“
Denn Müller teilt überhaupt nicht die Abneigung seiner Partei gegenüber den Aktienmärkten. Mangelnde finanzielle Bildung sei ein wesentlicher Grund, warum nur 18 Prozent der deutsche Verbraucher am Kapitalmarkt unterwegs sind, meint er. Im EU-Durchschnitt seien es 30 Prozent. „Finanzielle Verbraucherbildung sollte in allen Bundesländern, in allen Lehrplänen verankert werden. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir das mit der nationalen Finanzbildungsstrategie der Ampel ändern können“, so Müller.
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