EU-Datenschutzgrundverordnung

Alles ganz einfach – oder doch nicht?

Ab dem 25. Mai 2018 sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umzusetzen, auch von kleineren Finanzdienstleistern. Wer bislang noch fleißig prokrastiniert hat, sollte spätestens jetzt beginnen, mahnt Christine Mühlberger, Datenschutzbeauftragte bei Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen.
1520243481-Datenschutzgrundverordnung_Muehlberger-1
© MPF AG
Christine Mühlberger ist Datenschutzbeauftragte bei Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen.

Mehr zum Thema

Social Media oder E-Mail? Makler sollten auf beides achten

Social Media ist für viele Versicherungsmakler inzwischen ein fester Bestandteil der Kommunikation. Linkedin, Instagram und…

Versicherungsabschluss: Influencer gewinnen an Einfluss

7 Prozent der Kunden, die eine Versicherung neu abgeschlossen haben, nutzten Influencer als Informationsquelle für…

Linnemann will Rentenbeiträge für Pflegende nicht kürzen

Als „Alltagshelden“ bezeichnet der frischgebackene Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) im „Bild“-Talk Menschen, die ihre Angehörigen…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert