Brillen, Rollstühle, Spezial-Matratzen

Krankenkassen treten bei Qualität von Heil- und Hilfsmitteln auf der Stelle

Es gibt einige Leistungen, die Krankenkassen dem Anschein nach nur widerwillig zahlen. Die Regierung beschloss daraufhin im vergangenen Jahr das Heil- und Hilfsmittelgesetz – Kunden sollten so mehr Rechte bekommen. Doch die bisherigen Erfahrungen sind ernüchternd. Nach wie vor scheinen die Kassen eher auf den Preis als die Qualität von Heil- und Hilfsmittel zu achten.
© dpa/picture alliance
Ein Rollstuhl ist für viele GKV-Versicherte ein unverzichtbares Hilfsmittel – doch nicht immer stimmt auch die Qualität.

Das im vergangenen Jahr beschlossene Heil- und Hilfsmittelgesetz sollte es den gesetzlich Versicherten leichter machen, an zuzahlungsfreie Leistungen zu kommen – doch bei den Krankenkassen hat sich wenig getan, wie Presseberichte nahelegen. Demnach würden viele Kassen noch immer an der Qualität der Heil- und Hilfsmittel sparen und bei Ausschreibungen zu sehr auf den Preis achten.

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Beim Bundesgesundheitsministerium spricht man von einem „Anpassungs- und Umsetzungsbedarf“. Vor allem bei bestimmten Hilfsmitteln wie bei Produkten für Patienten mit Inkontinenz oder künstlichem Darmausgang gebe es Beanstandungen, heißt es.

Scharfe Kritik von den Grünen

„Neue Vorgaben zur stärkeren Gewichtung qualitativer Zuschlagkriterien werden von den Kassen systematisch umgangen“, kritisiert Grünen-Gesundheitspolitikerin Klein-Schmeink gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Bundesregierung sehe dieses Problem durchaus, zeige aber gleichzeitig „kein Interesse, inhaltliche Mängel am Gesetz zu beseitigen“, so die Politikerin.  

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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