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Eine Frau nutzt ein Atemtherapiegerät: Die Ausschreibunen der Krankenkassen Barmer und DAK-Gesundheit hierzu sollen nicht zweckmäßig gewesen sein, so das Bundesversicherungsamt. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 23.03.2018 um 15:02
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Entsprechen die aktuellen Ausschreibungen der Krankenkassen Barmer und DAK-Gesundheit etwa zu Atemtherapiegeräten ausreichend den Qualitätskriterien? Oder hat der Preis ein zu hohes Gewicht? Das Bundesversicherungsamt sieht letzteres gegeben und will den Zuschlag nun stoppen. Die Krankenkassen wehren sich und reichen Klage ein.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) will eine Ausschreibung zu Atemtherapiegeräten (CPAP-) und zur Stomaversorgung stoppen. Betroffen sind die beiden Krankenkassen Barmer und DAK-Gesundheit. Per Bescheid hat das BVA den Kassen untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt.

„Aus Sicht des BVA ist die von der Barmer durchgeführte Ausschreibung von CPAP-Geräten aufgrund des mit der Versorgung verbundenen hohen Dienstleistungsanteils nicht zweckmäßig“, so ein BVA-Sprecher gegenüber dem Blatt. Angeblich seien in der Ausschreibung nicht die notwendigen mindestens 50 Prozent Qualitätskriterien berücksichtigt worden, vielmehr spielte der Preis die entscheidende Rolle.

Wie das Ärzteblatt weiter berichtet, haben Barmer und DAK-Gesundheit nun Klage gegen den Bescheid eingereicht. Es gehe dabei um eine dringend erforderliche grundsätzliche rechtliche Klärung für die gesetzliche Krankenversicherung, heißt es von der DAK dazu. Man habe die Vorgaben des GKV-Spitzenverbands als auch die Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung „vollumfänglich berücksichtigt“, wird die DAK-Gesundheit im Ärzteblatt zitiert.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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