Hoverboards zulassungspflichtig aber nicht zulassungsfähig
Auf Fehmarn hat die Polizei zwei 13-jährige Mädchen, die mit ihren Hoverboards unterwegs waren, wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ aus dem Verkehr gezogen. Die Mädchen hätten für ihre Elektroboards nicht die erforderliche Führerscheinklasse B besessen. Das Paradoxe: Hoverborads sind zulassungspflichtig, aber für Straßen nicht zulassungsfähig.
Hoverboards, bis zu 15 km/h schnell, gesteuert allein durch Gewichtsverlagerung der Füße. Doch die neue Form von Mobilität birgt juristische Tücken, wie sich jüngst auf Fehmarn zeigte (Symbolfoto).
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