Für Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow gehört die Gestaltung von Kaufverträgen für einen Maklerbestand zu den häufigsten anwaltlichen Tätigkeiten. © Jöhnke & Reichow
- Von Redaktion
 - 02.04.2019 um 13:37
 
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