Gegen die ordentliche Kündigung von rund 18.000 Verträgen der Axa-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr will nun die Verbraucherzentrale Hamburg Klage einreichen, schreibt Börse-Online. Abteilungsleiterin Kerstin Becker-Eiselen äußerte gegenüber dem Online-Portal, dass es zwar noch keinen konkreten Zeitpunkt gebe, aber daran gearbeitet werde.
Bereits vor über einem Jahr war bekannt geworden, dass die Axa die Verträge kündigen will (wir berichteten). Die Kosten der Verträge seien wegen des medizinischen Fortschritts und der niedrigen Zinsen gestiegen und das Leistungsversprechen des Tarifs daher nicht haltbar.
Im Mai 2019 war der Axa eine Unterlassungserklärung bezüglich der Kündigungen zugestellt worden (wir berichteten). „Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass die Unfall-Kombirente nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde“, so das Argument der Verbraucherschützer.
Bei Berufsunfähigkeitspolicen sei eine ordentliche Kündigung, wie sie die Axa nun vollzogen hat, nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen. Zudem sei die Existenzschutzversicherung, die Versicherungsnehmern, die im Jahr 2017 mindestens 58 Jahre alt waren als Alternative angeboten wurde, kein adäquater Ersatz. Die Axa hatte die Unterlassungserklärung laut Börse-Online nicht unterschrieben. Eine Sprecherin sagte gegenüber dem Portal: „Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht.“
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