Die Axa hatte Mitte 2018 über 17.000 Verträge ihrer Unfall-Kombirente gekündigt. Die Verbraucherzentrale Hamburg reagierte darauf mit einer Abmahnung. Die Axa hält die Vorwürfe für unberechtigt. © dpa
  • Von Lorenz Klein
  • 17.05.2019 um 11:38
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:40 Min

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Axa Deutschland abgemahnt. Grund ist, dass der Versicherer vor gut einem Jahr die Verträge seiner Unfall-Kombirente kündigte und den Betroffenen einen Wechsel in eine Existenzschutzversicherung anbietet. Diese Policen seien jedoch schlechter und zugleich teurer als der bisherige Schutz, so der Vorwurf. Die Axa widerspricht dem entschieden.

Der Versicherer Axa verschickte Mitte 2018 eine Kündigung an tausende Kunden, die eine sogenannte Unfall-Kombirente abgeschlossen hatten. Begründung: Die Kosten der Verträge seien wegen des medizinischen Fortschritts und der niedrigen Zinsen immer weiter nach oben geklettert (wir berichteten). Als Alternative zur Unfall-Kombirente bietet das Unternehmen ihren Kunden eine Umwandlung der Policen in eine Existenzschutzversicherung an.

Betroffen von der Kündigung sind alle laufenden Verträge von Kunden unter 58 Jahren. Verträge, bei denen es zum Leistungsfall gekommen ist, sind ausgenommen.

Die Axa argumentiert, dass die Kündigungen zulässig seien, weil die Policen als Unfallversicherung nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) widerspricht dem und hat den Versicherer nun abgemahnt. Begründung: Die Axa habe das Produkt als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft, sodass es sich hier „nicht vorrangig um eine Unfallversicherung“ handle, wie die Verbraucherschützer am Donnerstag mitteilten.

Hintergrund: Berufsunfähigkeitsversicherungen dürften seitens der Versicherer nicht ordentlich, das heißt ohne besonderen Grund, gekündigt werden, wie die VZHH anmerkt.

Zudem weise die von der Axa als Alternative angebotene Existenzschutzversicherung „weitaus schlechtere Konditionen“ auf. Versicherte erhalten demnach nur bis zum 67. Lebensjahr eine Rente und bei einer Krebserkrankung sogar nur noch 60 Monate. Trotzdem sei die Existenzschutzversicherung deutlich teurer als die Unfall-Kombirente, so der Vorwurf.

Und was sagt die Axa zu den Vorwürfen?

Es ist richtig, dass die Verbraucherzentrale Hamburg uns wegen einer ihrer Einschätzung nach unwirksamen AGB-Klausel in den Verträgen der Unfall-Kombirente abgemahnt hat“, bestätigte ein Sprecher auf Anfrage von Pfefferminzia.

Allerdings sei die Einreichung einer Abmahnung allein in keiner Weise ein Beleg für die Rechtmäßigkeit der dort erhobenen Vorwürfe“, betonte der Sprecher. Das Vorgehen der Axa entspreche geltendem Recht. Das beidseitige Kündigungsrecht ist vertraglich klar geregelt und gesetzlich verankert. Das Kündigungsrecht ergibt sich aus den AUB Ziffer 10.2 und allgemein für Versicherungsverträge aus Paragraf 11 VVG“, wie es weiter heißt.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content