Rating von Franke und Bornberg

KFZ-Versicherung 2026: Markt ist stark zerfasert

Die KFZ-Versicherung bewegt sich 2026 in Preis und Leistung auseinander. Top-Tarife bauen ihre Leistungen kräftig aus, beobachtet Franke und Bornberg. Doch in Bezug auf Tierschäden zeigen sich oft noch Schwächen.
Zwei Pferde grasen an einem Weidezaun am Bergwald in einer idyllischen Landschaft.
© picture alliance / imageBROKER | Scholz Andreas
Pferde im Alpenvorland: Stößt ein Auto mit einem solchen Huftier zusammen, decken manche Basistarife in der KFZ-Versicherung das nicht mit ab

Basistarife in der KFZ-Versicherung haben oft einen erheblichen Mangel: Viele Teilkaskovarianten zahlen nur nach Zusammenstoß mit Haarwild. Das deckt zwar Reh, Hirsch und Wildschwein ab. Pferd und Hund gehören aber zum Beispiel nicht dazu.

„Ob Reh, Pferd oder Hund: Für den Schaden am Auto spielt die Tierart keine Rolle. Ein Tarif, der beim Zusammenstoß nach der Tierart unterscheidet, lässt Teilkasko-Versicherte im Ernstfall mit einer Lücke zurück, die sie beim Abschluss kaum bemerken. Deshalb ist der Schutz bei Tieren aller Art für uns schon ab der Note FF Pflicht“, sagt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Rating-Agentur Franke und Bornberg.

Genau dieser Umstand führt mit dazu, dass 49 Tarife im aktuellen KFZ-Rating 2026 von Franke und Bornberg nicht über die Note F+ („ausreichend“) hinauskommen. Das sind 15 Prozent des Spektrums, denn insgesamt kamen 325 Tarife von 77 Versicherern auf den Tisch.

Dabei veränderten die Analysten an den Kriterien nur wenig. Neu ist etwa der Aspekt „Fahrzeugabstellungskosten für Elektrofahrzeuge“ in der Teilkaskoversicherung. Er erfasst, ob besondere Kosten übernommen werden, wenn ein beschädigtes Elektrofahrzeug auf dem Parkplatz einer Werkstatt abgestellt wird. Damit verlangen die Analysten einen weiteren Schutzaspekt für Elektroautos. Sie reichen von der Zustandsdiagnostik des Akkus über Lagerkosten im Wassercontainer und Entsorgung bis zur All-Risk-Deckung für den Akku.

Weg fiel hingegen die Frage, ob die Teilkasko separate Navis mit versichert. Denn Navis sind heutzutage in fast jedem Auto fest verbaut. Und die Prämie spielt im Rating ohnehin keine Rolle, betont Franke und Bornberg.

Wie schon im Vorjahr verteilen sich die Tarife erstaunlich gleichmäßig über den Notenspiegel bis hinab zur Note F+. Immerhin gilt keiner als „mangelhaft“ oder gar „ungenügend“. Hier der Überblick:

Notenspiegel fürs Rating KFZ-Versicherung 2026 (Quelle: Franke und Bornberg)
Notenspiegel fürs Rating KFZ-Versicherung 2026 (Quelle: Franke und Bornberg)

 

Auch ein zweiter Knackpunkt dreht sich um Tiere. Denn ein guter Tarif soll auch dann ausreichend zahlen, wenn Tiere am Auto herumknabbern und daraus sogar Folgeschäden entstehen. Für FFF und FFF+ müssen Folgeschäden durch Tierbiss mit mindestens 3.000 Euro abgedeckt sein.

Die besten KFZ-Tarife bauen ihre Leistungen weiter aus, vor allem in der Neupreisentschädigung. Demnach ersetzen mehr Versicherer nach Totalschaden den Neupreis für 48 Monate. Noch häufiger sind 36 Monate. Den Mindeststandard für die Bestnote FFF+ belässt Franke und Bornberg in diesem Jahr jedoch bewusst bei 24 Monaten.

„Längere Neupreisentschädigungen sind für Versicherte eine erfreuliche Entwicklung. Für unser Rating halten wir in diesem Jahr dennoch an 24 Monaten fest. Wir möchten Qualität sichtbar machen, ohne den Markt zusätzlich anzutreiben“, erklärt Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken.

Sämtliche Kriterien und Ergebnisse können Sie wie gewohnt hier abrufen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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2 Kommentare

  1. in ihrem Kommentar über KfZ schreiben Sie nur Haarwild ist in manchen Tarifen versichert,und dann zählen Sie auf,Reh Hirsch,Hase und Wildschwein.
    das ist falsch ,Wildschwein hat Borsten und fällt nicht unter Haarwild.!! ich mache immer alle Tiere

    1. Hallo Herr Kronenbitter, vielen Dank für Ihren Hinweis. Das ist wirklich ein interessantes Thema. Zwar hat das Wildschwein Borsten. Gleichwohl zählt es laut Bundesjagdgesetz zum Haarwild. In Paragraf 2 ist das geregelt (als „Schwarzwild“ mit eingeschlossen). Daran orientieren sich auch die Versicherer. Viele Grüße, Andreas Harms

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