Ob der Argwohn berechtigt ist, darüber scheiden sich die Geister. „Es bleibt offen, ob der Krankenstand damit sinkt“, sagt etwa Jochen Pimpertz, Volkswirt im Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). Ulrich Mitzlaff, Vorstandschef der SDK Versicherung, hingegen weist darauf hin, dass sich Eintageskrankheiten ungleich verteilen. „Sie häufen sich an Montagen und Freitagen und Tagen vor Feiertagen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt“, gibt er zu bedenken.
Worum es geht? Das im Sommer beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell entlasten und auf stabile Füße stellen. Einige Punkte befassen sich damit, wann und wie sich Menschen krankschreiben lassen dürfen. Und wie viel Geld sie nach sechs Wochen Lohnfortzahlung als Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Es sind Maßnahmen, die rabiat wirken. Und in denen gewisse Skepsis mitschwingt, ob denn wirklich alle immer so krank sind, wie sie sagen. Die Wirtschaft mag es. Linksausleger und Verbraucherschutz sind entsetzt. Eine Übersicht zeigt die Tabelle.

Ein Vorhaben darin: Arbeitnehmer müssen künftig schon am ersten Tag den Krankenschein vorlegen, wenn sie sich krankmelden. Ulrich Mitzlaffs Aussage legt nahe: Was zunächst nach Misstrauen gegenüber arbeitender Bevölkerung klingt, könnte vielleicht doch etwas bewirken. Und die Zahl verlängerter Wochenenden senken.
Allerdings muss man hinzufügen: Selbst, wenn dieser konkrete Plan aufgeht, erfüllt er den eigentlichen Sinn der Reform gar nicht. Sollten sich einerseits generell weniger Menschen für einen Tag krankmelden, sparen die Unternehmen Gehälter, die sie im Krankheitsfall zahlen müssten. Gehen aber andererseits mehr wirklich kranke Menschen zum Arzt, treiben die zusätzlichen Krankenscheine Aufwand und Kosten in den Arztpraxen in die Höhe. Also in der GKV. Damit hilft dieser Teil der Reform vor allem: der Wirtschaft.
„Millionen zusätzliche, medizinisch unnötige Arztbesuche“?
Weshalb etwa der Virchowbund ungehalten reagiert. Er vertritt die niedergelassenen Ärzte – und sieht auf sie „Millionen zusätzliche, medizinisch unnötige Arztbesuche“ zukommen, wie es Verbandschef Dirk Heinrich ausdrückt. Noch schlimmer macht es in seinen Augen ein weiterer Punkt aus dem Gesetz: Patienten sollen sich nicht mehr am Telefon krankschreiben lassen dürfen. „Die Telefon-AU bei bekannten Patienten funktioniert und entlastet Praxisteams. Gerade in der Erkältungs- und Grippesaison schützt sie Patienten vor Ansteckungen im Wartezimmer. Das Missbrauchspotenzial ist gering“, so Heinrich.
Immerhin ein Punkt in der Reform sorgt für allgemeinen Beifall. Es soll künftig möglich sein, Menschen nur zu 25, 50 oder 75 Prozent krankzuschreiben. Sie bekommen dann für den Arbeitsteil Lohn oder Gehalt und haben für den Krankenteil Anspruch auf Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. Dafür müssen allerdings Arbeitgeber und Patient zustimmen. Die Bundesärztekammer als Interessenverband der Ärzte findet das gut. Demnach sparen nicht nur Unternehmen Geld, wenn Krankgeschriebene zum Teil weiterarbeiten. Sie werden auch schneller wieder fit. „Wissenschaftliche Analysen zeigten, dass graduelle Lohnfortzahlung die Dauer der Arbeitsunfähigkeit verkürzt und gleichzeitig eine schnellere Arbeitsreintegration fördert, insbesondere bei muskulären Erkrankungen“, schreibt der Verband.
Teilkrankentage zählen komplett
Doch der Plan hat einen Haken, der insbesondere der Verbraucherzentrale Hamburg überhaupt nicht passt. Denn obwohl Patienten nur zum Teil krankgeschrieben sind, sollen diese Tage für Fortzahlung und später Krankengeld komplett zählen. Heißt: Auch nach sechs Wochen Teilkrankschreibung braucht der Arbeitgeber keinen Lohn mehr fortzuzahlen, und es geht rüber ins gesetzliche Krankengeld. Und der dortige Anspruch endet nach 78 Wochen – auch wenn man nur Teile davon pro Tag bekommen hat. „Ein teilweiser Bezug von Krankengeld sollte auch nur anteilig auf die maximale Bezugsdauer angerechnet werden“, fordern die Verbraucherschützer.
Doch wie sehen es diejenigen, die es zahlen sollen, die Kassen? Wir haben bei einigen nachgefragt, doch viele halten sich mit Auskünften noch bedeckt. Der AOK-Bundesverband äußert sich jedoch und verweist darauf, was Vertreter der Ärzteschaft dazu sagen (und die zeigen sich ja erfreut). Angesichts anderer großer Kostentreiber habe die Maßnahme insgesamt aber keine große Priorität. Ein Sprecher sagt: „Für uns als Krankenkasse ist entscheidend, dass die Versicherten möglichst gesund sind und nicht krank arbeiten gehen.“
Krankenkassen dürfen Krankengeldbezieher anrufen
Auch deshalb bekommen Krankenkassen ein mächtiges Recht an die Hand, um eventuell Krankengeld zu sparen. Allerdings ein umstrittenes. Denn sie sollen ohne vorherige Erlaubnis Versicherte, „die Krankengeld beziehen oder in absehbarer Zeit beziehen werden“, anrufen dürfen. Offiziell soll das geschehen, um „zu helfen und individuell zu beraten“, aber auch um Leistungsansprüche zu prüfen und „Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ einzuleiten. Erst bei dieser Kontaktaufnahme können die Angesprochenen weiteren Ansprachen widersprechen.
So freundlich das alles auch klingt, der Verbraucherschutz hegt erhebliches Misstrauen. So warnt die Verbraucherzentrale Hamburg: „Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass telefonische Kontakte häufig Drucksituationen erzeugen und zu problematischen Datenerhebungen führen können.“ Als Beispiel führt sie den Anruf einer leicht übermotivierten Mitarbeiterin der Techniker Krankenkasse (TK) bei einer Frau mit Krankengeld an. Demnach musste diese sich für die der Kasse entstehenden Kosten rechtfertigen. Anschließend erhielt sie ein Schreiben, wonach sie einen Arztbericht vorlegen sollte. Ansonsten würde die TK das Krankengeld streichen. Hilft so was wirklich im Heilungsprozess? Und ist es Regel oder Ausnahme?
Neue Frist bei Selbstständigen
Und dann wäre da noch der neue Druckpunkt für Selbstständige. Auch die können sich bekanntermaßen freiwillig gesetzlich krankenversichern. Wenn sie dann Krankengeld einschließen wollen, müssen sie die sogenannte Wahlerklärung abgeben. Und genau dort zieht das GKV-Gesetz die Zügel an. Denn diesen Schrieb müssen sie innerhalb von 14 Tagen nach Versicherungsbeginn einreichen. Andernfalls greift eine Wartefrist von drei Monaten – in der der Selbstständige keinen Krankengeldanspruch hat. Wird er in dieser Zeit gar arbeitsunfähig, also krank, verschiebt sich alles weiter nach hinten auf den Zeitpunkt, an dem er wieder gesund wird und arbeiten kann. Einzige Ausnahme: Unfälle.
Gesunde Vorsicht oder neue Schikane? Die AOK beruhigt: „Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit und verhindert eine gezielte Antragsstellung bei sich bereits abzeichnenden schweren Erkrankungen“, sagt der Sprecher und ergänzt: „Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wählt, befasst sich in der Regel frühzeitig mit dem passenden Versicherungsschutz und kann diese Frist verlässlich in die Gründungsplanung einbeziehen.“ Da ist was dran. Allerdings muss die Frist dafür bekannt sein, was die Verbraucherzentrale Hamburg anzweifelt, denn sie schreibt: „Viele wissen nicht, dass sie ohne eine gesonderte Wahlerklärung keinen Anspruch auf Krankengeld haben.“ Womit der Auftrag für Versicherungsmakler klar sein dürfte.
Unschöne Änderungen für Rentner und bei Jobverlust
Sozial hart wirken hingegen zwei direkte Sparmaßnahmen. Erstens sollen arbeitende Rentner kein Krankengeld mehr bekommen, wenn sie mehr als zwei Drittel ihrer Rente beziehen. Das erwischt all jene, die weiter arbeiten müssen, weil ihre Rente nicht reicht. Sollten sie länger krank werden, bekommen sie ein ernstes Problem. Zweitens: Wer seinen Job verliert, während er krankgeschrieben ist, bekommt weniger Krankengeld. Es soll nur noch 60 Prozent des Nettogehalts betragen. Eltern sollen immerhin 67 Prozent bekommen. Krank, gefeuert, gekürzt? Verbraucherschützer toben.
So verständlich all diese Maßnahmen insgesamt sein mögen – die GKV muss sparen, und Missbrauch soll eingedämmt werden – das Pendel kann auch in die andere Richtung schwingen. Stichwort: Selbstausbeutung (was übrigens auch viele linksauslegende Medien befürchten). Wie viele Arbeitnehmer werden sich dann doch nicht am ersten Tag krankschreiben lassen und stattdessen mit triefender Nase ins Büro gehen? Und dort die Kollegen anstecken. Wie viele sagen, es sei ja gar nicht so schlimm, und lassen sich nur zum Teil krankschreiben? Wie viele werden dadurch Krankheiten verschleppen? Das weiß niemand, weshalb die tatsächlichen Effekte zu überwachen und zu messen sind.
Teilkrankschreibung auch in der PKV
Die private Krankenversicherung (PKV) jedenfalls ist davon nur am Rande betroffen. Nämlich mit der Frage, ob sie Teilkrankschreibungen für ihre Krankentagegeldtarife akzeptieren würde. Nicht viele wollen sich auf Anfrage offen dazu äußern. Eine Verantwortliche lässt immerhin hinter vorgehaltener Hand Sympathien für das Modell durchblicken.
Einige Auskünfte gibt die Inter. Dort hat man zwar noch nicht entschieden, wie man die Teilarbeitsunfähigkeit in die Krankentagegeldtarife einbettet. Allzu schwer dürfte das aber gar nicht werden, lässt Patrick Rymsa anklingen. „In unseren Krankentagegeldtarifen gibt es bereits eine Regelung zur Teilarbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung. Allerdings gelten dabei die Voraussetzungen eines Wiedereingliederungsplans und einer vorherigen 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit. Im Zuge einer allgemeinen Teilarbeitsunfähigkeit könnte man diese Voraussetzungen anpassen, um auch dann zu leisten, wenn von Beginn an keine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit vorliegt“, so der Chef des Produktmanagements.
Auch Ulrich Mitzlaff von der SDK mag den Gedanken. „Warum soll jemand mit Muskelfaserriss in der Wade nicht teilkrankgeschrieben zu Hause am Rechner arbeiten können?“, gibt er ein Beispiel. Man sollte zumindest mal darüber nachdenken und Dinge wirken lassen. Und dann schauen, was passiert.