Für Verpflichtete nach dem GwG

Neue Arbeitshilfen für die Geldwäscheprävention

Die Vermittlerverbände AfW und Votum haben ihre Arbeitshilfen für Verpflichtete nach den Geldwäschegesetz überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht.
Geldscheine hängen an einer Wäscheleine im blauen Himmel.
© artushfoto/Magnific
Um Vermittlern das Leben in Sachen Geldwäscheprävention zu erleichtern, haben der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und Votum gemeinsam Arbeitshilfen entwickelt.

Viele Unternehmen sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, den Staat bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zu unterstützen. Dazu müssen sie Risiken erkennen können und Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken möglichst zu vermeiden. Auch Versicherungsmakler können unter diese Pflicht fallen, beispielsweise wenn sie Lebensversicherungen vermitteln.

Um Maklern und anderen Verpflichteten das Leben zu erleichtern, haben der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und Votum gemeinsam Arbeitshilfen entwickelt. Diese wurden jetzt umfassend überarbeitet und stehen zum kostenfreien Abruf bereit (siehe Link unten). Die Arbeitshilfen sollen unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler dabei unterstützen, ihre Pflichten zu erkennen, betriebliche Abläufe einzurichten und die erforderlichen Prüfungen zu dokumentieren.

„In der Praxis kommt es zum Beispiel darauf an, die richtigen Fragen zu stellen und die Antworten nachvollziehbar zu prüfen. Wer steht hinter dem Vertragspartner? Passt die Mittelherkunft zum geplanten Geschäft? Welche Auffälligkeiten erfordern weitere Schritte?“, erläutert Geldwäscheexperte Andreas Sutter. Und Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, ergänzt: „Geldwäscheprävention gehört vermutlich bei den wenigsten Vermittlern zu den Lieblingsthemen. Aber sie muss sein. Deshalb bereiten wir die Anforderungen mundgerecht auf – mit konkreten Prüfschritten, Checklisten und Mustern speziell für Vermittler. Niemand sollte sich das alles neben dem Tagesgeschäft mühsam selbst zusammensuchen müssen.“

 Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • Neue Verpflichtetenanalyse: Eine strukturierte Checkliste hilft bei der Prüfung und Dokumentation, ob der eigene Betrieb unter das GwG fällt. Die relevanten Versicherungs- und Finanzanlagenprodukte sowie Ausnahmen werden genauer abgegrenzt.
  • Konkretere Hinweise zur Identifizierung: Die Unterlagen unterscheiden deutlicher zwischen der Erhebung von Kundendaten und der Überprüfung der Identität. Sie erläutern die Identifizierung im Fernabsatz und die Anforderungen an Ausweisdokumente und deren Dokumentation.
  • Vertiefte Prüfung wirtschaftlich Berechtigter: Die Muster erfassen Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse differenzierter und ermöglichen die Dokumentation der verwendeten Ermittlungsquellen.
  • Erweiterte Risikobewertung: Zusätzliche Risikofaktoren und Warnsignale helfen bei der Einordnung einzelner Geschäftsbeziehungen. Ergänzt wurden Hinweise zur Prüfung der Mittelherkunft, zu verstärkten Sorgfaltspflichten und zur laufenden Überwachung.
  • Mehr Unterstützung für betriebliche Abläufe: Überarbeitet wurden die interne Arbeitsanweisung, die Hilfen zur Unterrichtung und Zuverlässigkeitsprüfung von Beschäftigten sowie der Prüfbericht für Untervermittler. Auch die Muster für die vollständige und vereinfachte Risikoanalyse wurden umfassend erweitert.

EU-Geldwäscheverordnung wird Änderungen bringen

Die Überarbeitung der Arbeitshilfen wird nicht die letzte gewesen sein. Mit der ab 10. Juli 2027 grundsätzlich geltenden EU-Geldwäscheverordnung steht die nächste größere Umstellung bevor. Die aktuelle Fassung enthält bereits einen Ausblick auf das neue europäische Regelwerk. „Auch die nächste Runde aus Brüssel haben wir im Blick. Wir werden die Änderungen wieder so aufbereiten, dass Vermittler damit im Alltag etwas anfangen können“, sagt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands.

Die überarbeiteten Arbeitshilfen stehen allen interessierten Vermittlern kostenfrei zum Download zur Verfügung. 

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Autorin

Sabine

Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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