Das Bundesjustizministerium (BMJV) plant Änderungen, die die KFZ-Haftpflichtversicherung direkt betreffen. Am 2. Oktober hat das Haus den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur verbesserten Abwicklung von Schäden an Leasingfahrzeugen und von Großschadensereignissen im Straßenverkehr“ veröffentlicht.
Er betrifft unter anderem das Pflichtversicherungsrecht und die Haftung im Straßenverkehr.
Neue Haftungshöchstbeträge: Wörtlich heißt es: „Im Fall der Tötung oder Verletzung eines oder mehrerer Menschen durch dasselbe Ereignis haftet der Ersatzpflichtige nur bis zu einem Betrag von insgesamt 10 Millionen Euro.“ Bisher liegt diese Grenze bei 5 Millionen Euro (siehe Paragraf 12 Straßenverkehrsgesetz).
Und weiter: „Im Fall einer entgeltlichen, geschäftsmäßigen Personenbeförderung erhöht sich für den ersatzpflichtigen Halter des befördernden Kraftfahrzeugs bei der Tötung oder Verletzung von mehr als acht beförderten Personen dieser Betrag um 1,2 Millionen Euro für jede weitere getötete oder verletzte beförderte Person.“ Hier lag der Betrag bisher bei 600.000 Euro pro Person. Bei Sachbeschädigung soll die Haftung künftig bis 2 Millionen Euro gelten. Bisher sind hier eine Million Euro vorgesehen.
Das Ministerium begründet den Schritt damit, dass die Beträge seit 2007 nicht mehr angepasst wurde und „zu gering“ erscheinen.
Neue Mindestversicherungssummen in der KFZ-Versicherung: Mit dieser Argumentation möchte das Justizministerium auch die Mindestsummen in der KFZ-Haftpflicht hochsetzen (geregelt über das Pflichtversicherungsgesetz). Ein Inflationsausgleich soll also her. Vorgesehen sind künftig mindestens 15 Millionen Euro für Personenschäden (bisher 7,5 Millionen Euro), 2,5 Millionen Euro für Sachschäden (bisher 1,3 Millionen Euro) und 100.000 Euro für reine Vermögensschäden (bisher 50.000 Euro).
Leasing-Fahrzeuge in Verkehrsunfällen: Bei Verkehrsunfällen soll es für den Unfallgegner künftig keinen Unterschied machen, ob das Auto geleast ist oder dem Halter auch gehört. Er soll nur so viel Schadenersatz bezahlen müssen, wie er auch Mitverantwortung für den Unfall trägt. Das ist bisher noch nicht in jedem Fall sichergestellt.
Klare Ansprechpartner in Auto-als-Tatwaffe-Fällen: Betroffene einer Straftat sollen leichter Schadenersatz bekommen, wenn ein Auto als Waffe eingesetzt wurde. Es soll geregelt werden, dass grundsätzlich immer der KFZ-Haftpflichtversicherer direkt in Anspruch genommen werden kann.
Verbesserte Absicherung bei großen Autounfällen: Es soll sichergestellt werden, dass auch künftig große Schadenereignisse haftungs- und versicherungsrechtlich abgedeckt bleiben.
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