Erinnern wir uns kurz zu Beginn: Die SPD verlangt, dass Menschen nach „medizinisch begründeten Fristen“ nicht mehr gezwungen werden dürfen, überwundene Krebserkrankungen offenzulegen. Eine allgemeine Frist von fünf Jahren (nach dem französischen Modell) empfinde man als sinnvollen Rahmen, heißt es in dem Beschluss. Einfließen sollen jedoch auch onkologische Forschung, wissenschaftlich belegte Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte medizinische Heilungskriterien.
Ausdrücklich erwähnt die SPD in ihrem Beschluss Finanzprodukte, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, Kreditverträge und Hypotheken, Verbeamtungsverfahren sowie Einstellungsuntersuchungen im öffentlichen Dienst, Adoptions- und Pflegeverfahren. Die private Krankenversicherung (PKV) taucht nicht auf. Doch die würde die SPD ohnehin gern abschaffen.
Vor einigen Tagen schilderten wir hier, wie spezialisierte BU- und PKV-Makler das geforderte „gesetzliche Recht auf Vergessenwerden“ beurteilen. Jetzt sind die Versicherer dran. Einigen lehnen es ab, unsere Fragen zu beantworten, und verweisen auf den Branchenverband GDV, der dazu Stellung bezogen hat. Andere geben uns Auskunft.
Müssten wir darin einen kleinsten gemeinsamen Nenner finden, wären es – mathematisch fragwürdig – sogar zwei: Erstens äußern alle befragten Häuser rein menschlich Verständnis dafür, dass ehemalige Krebspatienten Zugang zu Versicherungen bekommen sollen. Dann aber zweitens: Eine solche pauschale Regel würde die Prämien nach oben treiben. So heißt es von der Debeka deutlich: „Wenn ein objektiv noch bestehendes Mehr-Risiko nach Ablauf einer gesetzlichen Frist nicht mehr individuell berücksichtigt werden darf, verschwindet dieses Risiko nicht. Es wird dann vom Kollektiv getragen. Das kann zu höheren Leistungsausgaben und mittelbar zu steigenden Prämien für alle Versicherten führen.“
Man kann sich das wie eine Gleichung vorstellen. Schraubt man auf der einen Seite an den Parametern, verschiebt sich das Ergebnis auf der anderen Seite. „Je kürzer die Frist, je weiter der Anwendungsbereich und je höher die versicherten Summen, desto stärker kann die Versichertengemeinschaft belastet werden“, nennt die Debeka diese Variablen.
Es ist eigentlich ganz simpel und sollte bekannt sein. Wir stellen es trotzdem noch mal klar: Was eine Versicherung bezahlt, ist nicht ihr eigenes Geld, und es wächst auch nicht auf Bäumen. Es ist das Geld aller Versicherten. Weshalb der Versicherer immer zwischen den Interessen der Einzelnen und des Kollektivs abwägen muss.
Wie die befragten Makler unterscheiden auch die Versicherer zwischen Krankenversicherung und Lebensversicherung (inklusive BU-Versicherung). Die frisch zusammengeschlossenen Häuser Süddeutsche Krankenversicherung und Stuttgarter haben heute zwar beides unter einem Dach, bewerten Risiken aber nach wie vor getrennt. Jedes Produkt wird einzeln berechnet.
„Selbst, wenn sich nachweisen ließe, dass Personen mit ausgeheiltem Krebs die gleiche Lebenserwartung haben wie Personen mit ansonsten gleichen Risikomerkmalen, und auch kein höheres Risiko hätten, berufsunfähig zu werden, so sagt das noch nichts über eine mögliche erhöhte Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen in der Krankenversicherung aus. Diese könnte auch aus häufigeren Nach- und Kontrolluntersuchungen oder vielleicht dauerhaften Einschränkungen durch die Krebserkrankung oder deren Therapie resultieren“, erklärt SDK-Vorstandschef Ulrich Mitzlaff. Es sind also die laufenden Kosten, die die PKV bei eigentlich gleicher Lebenserwartung zusätzlich verteuern.
Oder wie es die ALH Gruppe ausdrückt: „Die medizinische Betrachtung weicht von der versicherungstechnischen Sichtweise ab. Medizinisch kann ein Mensch von einer Krebserkrankung als geheilt gelten, versicherungstechnisch kann das Kostenrisiko aber dennoch erhöht sein, beispielsweise wenn durch den Einsatz von Chemotherapie spätere Folgebehandlungen wahrscheinlich sind.“
Die Zurich grenzt in ihren Auskünften mehrere Versicherungsarten aufschlussreich voneinander ab:
Doch wie nicht Versicherung gleich Versicherung ist, ist Krebs nicht gleich Krebs. „Maßgeblich sind stets die Angaben im Antrag sowie die individuellen medizinischen Umstände, beispielsweise die Art der Erkrankung, der Verlauf, die durchgeführte Behandlung und der Zeitraum seit Behandlungsende. Auch ausgeheilte Krebserkrankungen werden im Rahmen der geltenden Gesundheitsfragen und der individuellen Risikoprüfung betrachtet“, so SDK-Chef Mitzlaff.
Ähnliches von der Debeka: „Eine starre Fünfjahresfrist für alle Krebserkrankungen, alle Stadien und alle Versicherungsprodukte halten wir nicht für sachgerecht. Die vorliegenden medizinischen und aktuariellen Daten zeigen, dass sich Risiken je nach Krebsart und individueller Situation sehr unterschiedlich entwickeln können. Bei manchen Erkrankungen ist nach wenigen Jahren kein relevantes Mehr-Risiko mehr erkennbar, bei anderen kann ein erhöhtes Risiko auch deutlich länger fortbestehen.“
Überhaupt, die aktuarielle Seite. Die Debeka führt die Paragrafen 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und 146 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ins Feld. Ersterer verlangt, dass Versicherungsnehmer alle „erheblichen“ Gefahrenumstände anzeigen muss. Allerdings nur, wenn der Versicherer danach schriftlich fragt. Und letzterer verdonnert Krankenversicherer dazu, die Prämien versicherungsmathematisch zu berechnen und dabei zahlreiche Gefahren und Wahrscheinlichkeiten zu berücksichtigen.
Das lässt sich etwas salopp auf alle anderen Policen übertragen: Die Prämien müssen Risiken und Gefahren abdecken. Übersteigen Schadenkosten dauerhaft die Prämien (was einer Schadenkostenquote über 100 Prozent entspräche), schreitet irgendwann die Finanzaufsicht Bafin ein und verlangt unter anderem: höhere Prämien. Nebenbei bemerkt, ist das ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die schreibt dauerhaft Minus, darf aber keine Versicherten ablehnen und untersteht auch nicht der Bafin.
Zurück zur Privatwirtschaft: Risiken, die man nicht mehr abfragen darf, werden unscharf und lassen sich somit nicht bewerten. Weshalb die von uns befragten Versicherer – bei allem geäußerten Verständnis für den menschlichen Aspekt – davon ausgehen, dass der SPD-Plan sämtliche Prämien steigen lassen würde. Weil bestimmte Risiken nicht mehr bekannt sind und aufs Kollektiv gepackt werden.
Der ALH schwant dabei nichts Gutes: „Es besteht die Gefahr einer beginnenden Spirale der ‚negativen Risikoselektion‘: Antragsteller mit erhöhtem Risiko, werden sich intensiver um Versicherungsschutz bemühen als Antragsteller mit geringerem Kostenrisiko. Das führt zu insgesamt höheren Prämien, die sich dann wieder negativ auf das Versicherungsinteresse von Antragstellern mit geringerem Kostenrisiko auswirken.“
Wie könnte man also stattdessen vorgehen? „Solche Fristen und Regeln müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Kurze pauschale Fristen werden den medizinischen Unterschieden nicht gerecht. Deshalb braucht es differenzierte Fristen, klare Anwendungsbereiche und tragfähige Grenzen“, meint die Zurich.
Die Debeka würde zudem zwischen Information und Verwertung unterscheiden. „Eine sachgerechte Lösung kann darin bestehen, dass relevante Vorerkrankungen weiterhin angegeben werden, der Versicherer diese Informationen nach Ablauf einer klar definierten Frist aber nicht mehr prämienerhöhend oder einschränkend berücksichtigt. Das kann sowohl für die Antragstellenden als auch für die Versicherer Rechtssicherheit schaffen“, so der Versicherer.
Der eingangs erwähnte GDV hat einige Punkte zusammengetragen, wie so etwas am Ende doch funktionieren könnte. Einige davon lauten so:
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