Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot, eine geförderte Vorsorge mit Fonds und ETFs. Bestehende Riester-Verträge können ohne Probleme weitergeführt werden.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das vorhandene Riester-Guthaben förderunschädlich auf das neue AV-Depot zu übertragen, ohne Zulagen oder Steuervorteile zu verlieren.
Wo ist der Unterschied zwischen dem neue Altersvorsorgedepot und der Riester Rente?
Der Unterschied liegt vor allem in der Anlage. Statt einer Garantieverzinsung kann das Geld jetzt vollständig in Fonds und ETFs fließen. Eine Garantiepflicht, wie bei Riester, entfällt. Das Marktrisiko trägt dafür der Anleger.
Wer trotzdem eine Garantie möchte, bekommt sie auch. Im neuen System gibt es weiterhin Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie.
Dazu kommt eine besonders einfache Variante, das Standarddepot. Hier gibt der Anbieter zwei Fonds vor, schichtet vor Rentenbeginn automatisch in die sicherere Anlage um und darf höchstens 1,0 Prozent Kosten pro Jahr berechnen.
Auch die Förderung wird einfacher. Früher hing sie vom Einkommen ab und musste über den Mindesteigenbeitrag berechnet werden. Künftig ist sie beitragsproportional: Für jeden eingezahlten Euro gibt es einen festen Anteil als Zulage, unabhängig vom Einkommen.
Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro und 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr. Dazu kommt für jedes Kind eine Kinderzulage von 100 Prozent der Beiträge, höchstens 300 Euro. Also bereits bei 300 Euro Eigenbeitrag wird die volle Kinderzulage gewährt.
Neu ist außerdem der Kreis der Berechtigten. Erstmals werden auch Selbstständige und Freiberufler gefördert, ebenso die Kammerberufe wie Ärzte, Apotheker oder Anwälte, die über ihr Versorgungswerk pflichtversichert sind und bei Riester bisher meist außen vor blieben.
Das Wechselrecht nach Paragraf 1 AltZertG sieht eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende vor. Das bedeutet: Beim Wechsel überweist der bisherige Anbieter das Guthaben zum nächsten Quartalsstichtag, also zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember, direkt an den neuen Anbieter. Das Geld fließt dabei von Vertrag zu Vertrag und nicht an den Sparer selbst, denn genau das hält die Förderung erhalten.
Kündigen sollte man den alten Riester-Vertrag unter keinen Umständen. Wer kündigt, zahlt alle Zulagen und Steuervorteile zurück und bekommt nur den Rückkaufswert.
Nur in den ersten fünf Jahren nach Abschluss darf der alte Anbieter etwas berechnen. Und auch hier ist die Grenze bei höchstens 150 Euro.
Der Wechsel lohnt sich vor allem mit vielen Jahren bis zur Rente. Junge Sparer und Familien profitieren am stärksten, weil die beitragsproportionale Zulage kleine Beiträge und Kinder stark fördert und die lange Laufzeit Schwankungen ausgleicht. Häufig zahlt eine Familie oft einen überschaubaren Monatsbeitrag und holt über Grund- und Kinderzulage trotzdem eine starke Förderquote heraus.
Ein zweiter Grund ist der Altvertrag selbst. Viele Riester-Verträge sind teuer und renditeschwach. Hohe Verwaltungskosten und der Großteil des Kapitals ist in mager verzinsten Sicherungsanlagen angelegt. Wer so einen Vertrag hat, für den kann der Wechsel in ein kostengünstiges Depot spürbar mehr Rendite bedeuten.
Nicht in jedem Fall ist ein Wechsel aber ratsam. Kurz vor der Rente ist Vorsicht geboten. Wer mit Ende 50 ohne Garantie wechselt, riskiert, dass ein Crash kurz vor dem Start das Kapital drückt und keine Zeit zur Erholung bleibt.
Auch bei einem geringen Beitrag kann ein Wechsel die Förderung reduzieren. Der Mindestbeitrag für die 175 Euro Förderung bei Riester beträgt 60 Euro, während der Mindestbeitrag beim AV-Depot 120 Euro beträgt und nur 60 Euro Förderung einbringt.
Auch ein alter Vertrag mit hohem garantiertem Rechnungszins und Rentenfaktor, ist viel wert. Denn dieser Zins ist mit dem Wechsel unwiderruflich verloren. Und wer auf Sicherheit angewiesen ist oder Wohn-Riester für das Eigenheim nutzen möchte, sollte ebenfalls genau prüfen, denn neue Anbieter müssen die Eigenheim-Entnahme nicht mehr anbieten.
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot ist für viele Menschen eine gute Form der Altersvorsorge dazugekommen, ohne 100-Prozent-Garantie, dafür mit gedeckelten Kosten im Standarddepot und hoher Förderung. Die Übertragung eines Riester-Vertrags ins AV-Depot kann mehr Rendite bringen, ohne die bereits bestehende Förderung zu verlieren. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt aber von Restlaufzeit, Risikobereitschaft und Familiensituation ab. Deshalb gilt: Erst rechnen, dann wechseln.
Jannis Oberhaus ist Geschäftsführer von Die Finanzchecker GmbH.
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