Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
Um sorgenfrei in den Ruhestand zu blicken, braucht es professionelle Ruhestandsplanung. Damit Ihre Kundinnen und Kunden ihr bestes Leben leben können.
Lebensträume verwirklichen, finanzielle Sicherheit stärken: Mit unserer Ruhestandsplanung und hochwertigen Produkten unterstützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal – professionell, verlässlich, erfolgreich.
Theo Westarp zeigt im Video, wie man dank guter Beratung und kluger Ruhestandsplanung mehr finanziellen Spielraum für die schönen Dinge hat.
Von dem, was die Rentenkommission für die gesetzliche Rente vorschlägt, fliegen einige Kernpunkte in den Medien bereits herum (auch bei uns). Doch das ist bei weitem nicht alles, was die Spezialistengruppe in ihren 33 Punkten nahelegt. Hier sind einige weitere Aspekte.
Künftig soll die sogenannte Nettoersatzquote als weiterer Indikator zeigen, wie leistungsfähig das Rentensystem ist. Sie soll für bestimmte Modellfälle und unterschiedliche Rentnerjahrgänge zeigen, welches Nettoeinkommen im Ruhestand gemessen am letzten verfügbaren Arbeitsnettoeinkommen Rentner haben. Es soll sie sowohl für die reine gesetzliche Rente als auch für alle Einnahmen im Alter zusammen geben.
Der Staat soll die Digitale Rentenübersicht als Informations- und Planungstool weiterentwickeln. Außerdem soll er eine Strategie für Finanzbildung der Menschen entwickeln.
Manche Regierungsmitglieder haben laut darüber nachgedacht, den Renteneintritt an der Zahl der Beitragsjahre auszurichten. Davon rät die Rentenkommission ausdrücklich ab.
Das mögliche Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen. Danach soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze mitsteigen.
Menschen, die kurz vor der Rente ihren letzten, langjährigen Beruf nicht mehr ausüben können, sollen vereinfacht in Rente gehen können. Dafür müssten sie ihre Gesundheit überprüfen lassen.
Grundsätzlich soll es weiterhin einen einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter geben. Weitere Faktoren sollen bei der Höhe keine Rolle spielen ebenso wie weitere Einkünfte bei der Beitragsbemessung.
Anrechnungsregeln in der Grundsicherung sollen im Alter und bei Erwerbsminderung so sein, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben. Personen, die nicht grundrentenzuschlagsberechtigt sind, sollen deshalb einen Freibetrag für gesetzliche Renten bekommen.
Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen in derselben Form auch für die Beamtenversorgung gelten. Der Staat soll zudem deutlich weniger Menschen verbeamten. Bund und Länder sollen für jeden Beamten ausreichende Rücklagen für die Pension bilden.
Noch in diesem Jahr sollen über einen Sozialpartnerdialog konkrete Maßnahmen entstehen, wie man die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter verbreiten kann. Perspektivisch soll die bAV mal flächendeckend genutzt werden. Zur Pflicht will sie die Rentenkommission aber nicht erheben.
Stattdessen soll sie für alle interessanter werden. Dafür soll der Staat:
Der Staat soll intensiv und eng beobachten, wie die bereits beschlossenen Reformen in der privaten, geförderten Altersvorsorge wirken.
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