Vorschläge für die Reform

Rentenkommission: Mehr Zahler, gesetzliche Kapitalrente

Schon vor dem offiziellen Abgabetermin sickert durch, was die Rentenkommission für die gesetzliche Rente empfiehlt. Kern ist die neue gesetzliche Kapitalrente. Aber auch eine Menge neue (und zum Teil finanzstarke) Beitragszahler sollen hinzukommen.
Annika Klose ist arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Sie ist Obfrau Ausschuss Arbeit und Soziales und sitzt als Vize-Vorsitzende in der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission
© picture alliance / photowerkstatt | Mike Schmidt
Annika Klose ist die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Sie ist Obfrau Ausschuss Arbeit und Soziales und sitzt als Vize-Vorsitzende in der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission

Eigentlich soll die durch die Regierung eingesetzte Rentenkommission erst am Dienstag ihre Erkenntnisse und Ergebnisse vorstellen. Doch wie so oft ist nun vorab einiges durchgesickert. Auch uns liegt das Paket mit 33 empfohlenen Maßnahmen für eine umfassende Rentenreform vor. Interessanterweise sollen sich CDU- und SPD-Seite darin weitgehend einig sein, wie auch die gesamte Kommission.

Kern der Vorschläge ist eine zusätzliche kapitalgedeckte Säule, die gesetzliche Kapitalrente. Sprich: Ein zusätzlicher Beitrag soll in der Arbeitsphase in Aktien- und Rentenfonds fließen. Später sorgt das Guthaben für eine zusätzliche, individuelle Rente. Als Vorbild gilt Schweden (dessen System wir hier genau erklären). Das neue System soll der Staat mit der Frühstartrente koppeln, damit sich keine Strukturen doppeln.

Los geht es 2028 mit einem Beitrag von einem Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte zahlen. Später soll es auf 2 Prozent gehen. Das Geld soll ein Staatsfonds verwalten.

Die zusätzliche Säule zeigt aber erst nach 2040 nennenswerte Ergebnisse, meint die Kommission. Bis dahin soll für Neurentner ab 2032 ein staatlicher Ersatzmechanismus greifen und über Steuergeld die Renten aufpeppen.

Hinzu kommen weitere Vorschläge, die das Rentensystem auf Vordermann bringen sollen:

  • Abgeordnete (Bundestag und Landtag) sollen zusätzlich in die gesetzliche Rente eintreten. Ebenso wie Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
  • Nicht anderweitig abgesicherte Neu-Selbstständige müssen sich gesetzlich rentenversichern (bestehende Selbstständige können per Opt-out ausdrücklich widersprechen)
  • Die „Rente mit 63“ soll verschwinden. Vorzeitig in Rente soll man nur noch aus gesundheitlichen Gründen gehen dürfen
  • Der Nachhaltigkeitsfaktor soll ab 2031 wieder greifen (er begrenzt Rentenanstiege, wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern ungünstig entwickelt). Der Parameter „Alpha“ soll steigen und die demografische Belastung besser auf Rentner und Beitragszahler verteilen
  • Ab 2032 soll sich das Renteneintrittsalter an der Lebenserwartung orientieren. Es greift das Zwei-zu-eins-System – zwei Jahre längere Lebenszeit sollen sich auf ein Jahr Arbeits- und ein Jahr Rentenzeit verteilen. Sinkt die Lebenserwartung, sinkt auch das Rentenalter
  • Auf Minijobs werden volle Rentenbeiträge fällig (ausgenommen Schüler-Jobs)
  • Betriebliche Altersvorsorge bleibt freiwillig

Aktien verlieren ihren Schrecken

Die Vorschläge sind insofern interessant, dass CDU und SPD sie gleichermaßen tragen. Für die Sozialdemokraten waren Aktien bislang immer nur Zockerzeug. Diese Sichtweise scheinen sie abgelegt zu haben, was ein gutes Zeichen ist.

Zugleich dürfte es vor allem der Investmentwirtschaft nicht schmecken, dass der zusätzliche Beitrag in einen Staatsfonds fließen soll. „Kann der Staat Aktien managen?“, lautet die Frage, die schon im Rahmen der Altersvorsorgereform aufploppte. Nämlich, als der Staat verkündete, mit einem Standarddepot auf dem Markt anzutreten.

Doch das würde dem schwedischen Modell entsprechen. Dort verwaltet der Staat die AP7-Fonds, je einen für Aktien und für Anleihen. Umgerechnet 142 Milliarden Euro liegen inzwischen allein im Aktienfonds. Und der ist mit einer jährlichen Gesamtgebühr von 0,07 Prozent enorm günstig. Die Vorschläge der Rentenkommission würden das kopieren.

Doch es gilt generell: Es sind bislang nur Vorschläge. Ob das auch wirklich so im Gesetz landet, ist die nächste Frage. Opposition und Lobbys dürften sich schon mal warmlaufen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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