Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung spricht sich gegen die geplanten Einschränkungen beim Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) aus. Laut einer repräsentativen INSA-Umfrage wünschen sich 52 Prozent der Menschen, dass Angestellte unabhängig von ihrem Einkommen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen können. Nur 15 Prozent lehnen diese Wahlfreiheit ab. Ein Drittel ist unentschieden oder hat keine Meinung.
Wie der PKV-Verband berichtet, soll die Versicherungspflichtgrenze außerordentlich um 3.600 Euro pro Jahr steigen. Zusammen mit der regulären Anhebung müssten Angestellte künftig voraussichtlich über 84.400 Euro verdienen, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kündigen zu können. „Fast eine Millionen Menschen in Deutschland verlieren dadurch ihre Wahlfreiheit“, heißt es vom Verband.
Der PKV-Verband warnt vor den Folgen für den Wettbewerb im Gesundheitssystem. Ohne den Zugang der Angestellten zur PKV entfalle der Anreiz für GKV und PKV, sich gegenseitig zu besseren Leistungen zu besseren Konditionen zu treiben, glaubt er.
„Verheerendes Signal“ für Wirtschaftsstandort Deutschland
„Gerade das kapitalgedeckte System der PKV ist generationengerecht finanziert und auf den demografischen Wandel vorbereitet. Mit ihrem Mehrumsatz von über 15,5 Milliarden Euro stützen die Privatversicherten das deutsche Gesundheitswesen“, legt PKV-Verbandschef Thomas Brahm nach.
Brahm kritisiert auch die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung scharf. Sie bedeute für Millionen Versicherte spürbar höhere Beiträge bei gleichzeitig eingeschränkten Wechselmöglichkeiten. Die Mehrbelastung beziffert der Verband auf 9,9 Milliarden Euro jährlich. Brahm: „Mitten in der Wirtschaftskrise trifft die zusätzliche Belastung besonders qualifizierte Fachkräfte in zukunftsträchtigen Wachstumsbranchen, auf die Deutschland dringend angewiesen ist.“ Das sei ein „verheerendes Signal“ für den Wirtschaftsstandort und die jüngeren Generationen.
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Aus aktuarieller Sicht ist eine Wahlfreiheit für den Wechsel zur PKV in der Gesetzlichen Krankenversicherung („fakultative Versicherung“) nicht tragfähig und daher abzulehnen. So sagt die Sonderausgabe von „Aktuar Aktuell“ zur DAV-Jahrestagung 2026:
„Gibt es mehrere Versicherer oder liegt sogar eine fakultative Versicherung vor, kann eine Einheitsprämie hingegen zu einer negativen Risikoselektion führen. Aufgrund der freien Entscheidung der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer können sich gute Risiken abwenden oder von vorneherein keine Police abschließen, beispielsweise junge, gesunde Personen, wenn sie aufgrund einer einheitlichen Prämie in der Krankenversicherung systematisch Beiträge über ihrem eigentlichen risikogerechten Niveau bezahlen müssten.
Zurück bleiben überproportional viele schlechte Risiken, für die der Einheitspreis akzeptabel ist. Durch mehr schlechte Risiken und weniger ausgleichende gute Risiken in der Versicherung steigt jedoch die Schadenquote. Der Versicherer muss im Gegenzug die Gesamtprämie und entsprechend den Einheitspreis anheben, wodurch erneut Versicherte mit tendenziell niedrigerem Risiko abspringen. Diese Dynamik der negativen Risikoselektion mit einer Kostenspirale macht das Modell aktuariell instabil. Eine einheitliche Prämie ist unter Kontrahierungszwang des Versicherers und Freiwilligkeit der Versicherten daher in der Regel nicht tragfähig.“
Die von den Versicherten gewünschte Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV ist mit versicherungsmathematischen Anforderungen also nicht vereinbar und schadet der GKV.
Es würde schon reichen wenn nicht jährlich die Diskussion um eine Bürgerversicherung geführt wird. Das will zum Glück nur ein kleiner linker Teil….